Der 42-Jährige Türke Mustafa Ö. wurde in der vergangenen Woche abgeschoben. Ein Spezialeinsatzkommando (SEK) der Polizei stürmte eine Wohnung im Neuehrenfelder Methweg und setzte die Maßnahme durch.

Während man darüber froh sein kann, daß somit zumindest ein krimineller Ausländer Deutschland endlich verlassen mußte, zeigt auch dieser Fall in Wirklichkeit jedoch nur die ganze Milde und Zaghaftigkeit von Behörden und Justiz beim Umgang mit schwerstkriminellen Fremden.

Mustafa Ö. war für die Polizei nämlich ein alter Bekannter. Vor 22 Jahren begann er in Deutschland seine kriminelle Karriere und wurde seitdem immer wieder straffällig. Alleine seit 2011 soll er 20 mal polizeilich aufgefallen sein.

2005 mußte er sich vor einem Kölner Gericht verantworten, weil er zwei Frauen wie Sklavinnen gehalten hatte. Dabei ging er extrem grausam vor, trat und schlug sie bis zur Bewußtlosigkeit, riß ihnen die Wimpern aus, griff sie mit einem Messer an und versuchte sogar, einer von ihnen einen Finger abzuschneiden. Für diese Tat erhielt er lediglich drei Jahre Haft, die er noch nicht einmal komplett absaß. 2007, gerade vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen, griff er Polizisten mit einem Messer an und konnte nur durch einen Schuß in der Oberschenkel aufgehalten werden.

Erst elf Jahre nach seiner ersten Straftat wurde das erste Abschiebeverfahren gegen ihn durchgeführt. Dieses endete zwar mit einem Bescheid zur Abschiebung mit sofortigem Vollzug, aber im deutschen Recht darf selbst ein grausamer Intensivtäter noch Rechtsmittel dagegen einlegen. Und er fand tatsächlich auch noch einen Richter, der seine Abschiebung ablehnte!

Fadenscheinigste Gründe wurden als Abschiebehindernis angesehen. So begab Mustafa Ö. sich in eine Nervenklinik und bekam bescheinigt, daß er, verursacht durch seinen jahrelangen Drogenkonsum, psychisch krank sei. Auch ansonsten unterstützten ihn Rechtsanwälte, die er durch seine kriminellen Tätigkeiten offensichtlich problemlos bezahlen konnte, darin auch noch, das kleinste juristische Schlupfloch auszunutzen. Und so konnte sich der Berufskriminelle weitere elf Jahre in Deutschland aufhalten, bis er auch noch das letzte Rechtsmittel ausgeschöpft hatte.

Trotz der nun endlich erfolgten Abschiebung zeigt auch diese Geschichte nur das vollständige Versagen des Staates auf. Ebenso zeigt sie auf, daß die aktuelle Praxis erst einmal jeden ins Land zu lassen und dann die Kriminellen und Unberechtigten wieder abzuschieben, in der Realität in keinster Form funktioniert.

Quelle: DIE RECHTE – Kreisverband Rhein-Erft

Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de

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