…eine Internetquelle namens „Altermedia“. Sie galt als führendes Meinungsmedium gaaaanz weit rechts. Wie führend sie war, merkte ich vor ein wenig mehr als zehn Jahren.

Da hatte „Altermedia“ technische Probleme. Zufälligerweise wußte ich, daß diese Probleme eher profaner Natur waren: Dem Betreiber war ein alter Computer zusammengebrochen, und als Hartz-IV-Empfänger hatte er nicht das Geld für einen neuen. Und ebenso zufällig unterhielt ich mich damals mit einem aus der politischen Linken stammenden Journalisten. Der den Ausfall von „Altermedia“ sehr bedauerte und mir sinngemäß sagte, wenn Geld helfen könne, „Altermedia“ wieder online zu bringen, dann würde er gern 50 Euro dazu geben; und wenn aus verständlichen Gründen der Betreiber seine Anonymität gegenüber einem Pressemann zu wahren wünsche, dann hätte er auch kein Problem damit, das über mich laufen zu lassen; in meine finanzielle Seriosität habe er volles Vertrauen.

Es war ein nettes Angebot, aber ich habe es – ohne vorherige Rücksprache mit dem Betreiber – abgelehnt. Stattdessen habe ich selbst Geld gespendet. Und ich war nicht der einzige. Für einen neuen Computer reichte es, und „Altermedia“ war wieder „on air“, wie dieser nicht mehr ganz junge Rundfunkjournalist es vielleicht genannt hätte. Oder online, wie die heutige Generation lieber sagt. Jedenfalls irgendwas mit „on“ und nicht mehr mit „off“.

Wie gut, daß das mehr als zehn Jahre her ist (absolute Verfolgungsverjährung), denn sonst könnte ich mir möglicherweise mit dieser kleinen finanziellen Hilfe ein Verfahren wegen Unterstützung einer kriminellen Vereinigung eingefangen haben.

Darum geht es im Augenblick bzw. wird es bald gehen (der Verhandlungstermin steht noch nicht fest), und zwar vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart. Und die Klage wird, wie die Lippische Landeszeitung berichtet, von niemandem geringeren als der Bundesanwaltschaft vertreten. Was für ein Aufriß!

Interessanterweise berichtet nur die Lippische Landeszeitung, und das nur, weil eine der Angeklagten – eine 48-jährige Hausfrau – in der Region Lippe wohnt. Oder wohnte. Sie ist möglicherweise seit vergangenem März in Untersuchungshaft. Hundertprozentig klar ist mir das nicht, weil die Meldungen widersprüchlich sind. Und bei „amnesty international“ nachzufragen, hat wenig Sinn, weil „amnesty“ sich um solche Fälle nicht kümmert. Nicht, wenn es um rechtsextreme Propaganda, um Rassismus, Antisemitismus und so weiter und so fort geht. Wie war das? „Faschismus ist keine Meinung, Faschismus ist ein Verbrechen:“ Deshalb gibt es sogar – allerdings vermutlich falsche – Meldungen, die fünfköpfige angebliche „Altermedia“-Mannschaft sei wegen Bildung einer TERRORISTISCHEN Vereinigung angeklagt. Das wird falsch sein. Ihr wird wohl nur die Bildung einer „kriminellen“ Vereinigung nach § 129 StGB vorgeworfen.

Der langjährige politische Aktivist Axel Heinzmann, der schon in der DDR als damaliger DDR-Bürger politisch verfolgt wurde, bevor die BRD ihn freigekauft hat, schrieb dazu ein paar Anmerkungen:

Wie erschröcklich das Ganze!
Sogar der Generalbundesanwalt macht mit. Und ein Staatsschutzsenat. Ein Oberlandesgericht! ….. Kalkül: Wer will sich schon als karrieresüchtiger Richter den Aburteilungswünschen von ganz oben entziehen? Da darf man sogar mutmaßliche Teile der Anklageschrift veröffentlichen, eigentlich verboten, aber im Interesse der Staatssicherheit….! Jetzt weiß ich, warum die alle für den Anis Amri und die anderen Islamisten keine Zeit hatten. Sie müssen „rechtsterroristische kriminelle Vereinigungen“, sprich mißliebige rechte Internetseiten, jagen, stillegen und die Blogger wegen ein paar Kommentaren als rechtsterroristische Kriminelle strafverfolgen. Damit endlich Ruhe ist im Karton. Ist doch das die wichtigste Bürgerpflicht im neuspießigen Gutmenschenland! Haben sie die entsprechenden Anregungen und Schriftsätze von Herrn Putin oder Herrn Erdogan kopiert? Oder ist es vielleicht schon umgekehrt? Wenn die politische Justiz in diesem Lande für die Betroffenen nicht so schreckliche Realität wäre, man möchte die furchtbaren Juristen von heute mit homerischem Gelächter in den Orkus der Geschichte befördern.

Wo er recht hat, der alte Axel Heinzmann, da hat er recht! Keine Frage!

Schon der Vorgänger des angeblichen oder tatsächlichen neuen Teams, Axel Möller, bekam eine langjährige Haftstrafe wegen Herausgeberschaft von „Altermedia“. Wobei übrigens der Umstand interessant ist, daß er den größten Teil der Verurteilungen nicht wegen Beiträgen bekam, die er selbst verfaßt hat, sondern wegen solchen, die Kommentare zu redaktionellen Beiträgen waren. Und einige dieser Kommentare waren ein wenig deftig. Möller, der übrigens wie Axel Heinzmann vormaliger DDR-Bürger ist, sah im Sinne der Meinungsfreiheit keinen Anlaß, diese Kommentare zu löschen. Das wurde ihm zum Verhängnis.

Das angeblich oder tatsächlich neue Team, das nach Möllers Inhaftierung die Leitung von „Altermedia“ übernahm, sah das ähnlich. Und der Prozeßverlauf wird zeigen, ob auch das den drei Frauen und zwei Männern zum Verhängnis wird. Die eigentlichen redaktionellen Beiträge waren eher moderat gehalten; daran war nicht viel strafrechtlich Vorwerfbares zu finden. Aber die Kommentare waren inzwischen – vielleicht als Reaktion auf die Verurteilung und Inhaftierung von Axel Möller – noch deftiger geworden als vorher.

Die Verbreitung von Meinungen, die Weigerung, die Meinung anderer zu zensieren, als kriminelle Handlung. Da wurden in Rußland mit seinem Autokraten Putin übrigens die Mädels von „Pussy Riot“ auch nicht härter bestraft als Axel Möller in der ach so freien BRD. Oder als die angeblich oder tatsächlich neuen „Macher“ von „Altermedia“ es erwarten dürfen. Mit dem kleinen Unterschied, daß es für die drei punk-anarchistischen Frauen eine Welle internationaler Solidarität gab; für Möller oder für die derzeit Angeklagten leider nicht. (Obwohl darunter immerhin auch drei Frauen sind; genderkorrekt sogar eine Mehrheit der insgesamt fünf Personen!)

Schade, daß Voltaire schon so lange tot ist! Der wäre in Stuttgart vor dem Oberlandesgericht sogar auf die Barrikaden gestiegen, um das Recht der Angeklagten, ihre eigene und die Meinungen vieler unbekannt gebliebener Dritter zu verbreiten, nötigenfalls mit bewaffneter Gewalt zu verteidigen. Voltaire wird gern zitiert; aber seiner Meinung aktiv zu folgen, traut sich so gut wie niemand!

Tja, nun, wir leben halt in einer Meinungsdiktatur. Und um 23.00 Uhr Licht aus und Ruhe im Karton, wie das in Untersuchungshaftanstalten so üblich ist.

Freiheit war einmal….

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