Am 02. September 2020 wurde vom Verwaltungsgericht Köln der Antrag der Kerpener Ratsfraktionen der SPD sowie der UWG über die Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 11. Februar 2020 abgelehnt. Stein des Anstoßes war die Ernennung von SPD Mitglied Mahmoud Al-Khatib zum ersten Beigeordneten. Dies geschah, nachdem Vorwürfe der häuslichen Gewalt gegen Herrn Al-Khatib aufkamen. Wir berichteten bereits – hier – ausführlich über diesen Fall.
Das Gericht erklärte den Antrag für unzulässig, und den Fraktionen von SPD und UWG wurde die Befugnis abgesprochen, für fremde Parteien Rechte einzufordern. Die Gerichtsverfahren, welche von den beiden genannten Fraktionen bereits angestrebt wurden, haben bereits über 10.000‚- € Kosten verursacht. Diese Gelder, wohlgemerkt Steuergelder, sollten wohl eher zu Gunsten der Kerpener Bürger verwendet werden als für aussichtslose Rechtsstreitigkeiten. Dies sollte von Wählern beider Parteien zur Kenntnis genommen werden und zur Überlegung anregen, ob man bei den kommenden Wahlen nicht auf Alternativen umsteigt, die wahrlich die Interessen der Bürger vertreten.
Gerade die UWG schmückt sich gerne damit, keine Gelder für ihre Ämter zu bekommen. Dies nennt man wohl „Wasser predigen und Wein trinken“.
Wenn Sie diese Politik der Blockparteien nicht länger hinnehmen möchten, wählen Sie bereits bei der Bürgermeisterwahl am 13. September 2020 den Kandidaten Markus Walter der Partei „DIE RECHTE“ und erteilen Sie der Steuergeldverschwendung eine Abfuhr!
DIE RECHTE/KV Rhein – Erft.
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