Kerpen: Erfolgreiche Kundgebung gegen linkes Konzert und juristischer Sieg gegen die Kreispolizeibehörde

Doppelt hält besser – das gilt auch im politischen Widerstand. Für Freitagabend (19. Januar 2018) meldete der Kreisverband Rhein-Erft der Partei DIE RECHTE eine kleine Mahnwache vor der Gaststätte Lohmeyer in der Stadt Kerpen an.

Anlaß dieser Versammlung war ein dortiges „Rock gegen Rechts“–Konzert, das von der SPD-Jugendorganisation Jusos in Zusammenarbeit mit der Linkspartei durchgeführt wurde.

Während bisherige Versammlungen unserer Partei im Rhein-Erft-Kreis ohne größere Schikane seitens der Polizei bestätigt wurden, hatten sich die Verantwortlichen in der Kreispolizeibehörde dieses Mal etwas neues, vermeintlich Schlaues ausgedacht: Sie untersagten in der zweiseitigen Versammlungsbestätigung die Verwendung eines Megaphones, mit diesem würden angeblich u.a. eingesetzte Polizeibeamte belästigt. Unmittelbar nach Erhalt dieses Bescheides reichte DIE RECHTE, die von einem erfahrenen und auf Verwaltungsrecht spezialisierten Anwalt vertreten wurde, eine Klage ein und setze damit bereits den Auflagenbescheid durch aufschiebende Wirkung außer Kraft, da die Polizei einen schweren Formfehler begangen und offenbar vergessen hatte, die sofortige Vollziehung anzuordnen. Doch statt die Zeit zu nutzen, über ihr rechtwidriges und schikanöses Handeln gegen mißliebige Deutsche nachzudenken, setze die Polizei nach: Um 15:56 Uhr wurde ein zweiter, elfseitiger (!) Auflagenbescheid zugestellt, bei dem dieses Mal auch die sofortige Vollziehung angeordnet wurde. Offenbar hatte die Kreispolizeibehörde darauf spekuliert, um diese Uhrzeit würde an einem Freitagnachmittag kein Gericht mehr erreichbar sein – ein Trugschluß. In weniger als zwei Stunden wurde eine weitere Klage, dieses Mal im Eilverfahren, eingereicht, die Erfolg hatte: Das Verwaltungsgericht Köln kippte faktisch die Auflage und beschied die Wiedereinsetzung der aufschiebenden Wirkung. Somit konnte die Versammlung pünktlich um 19:00 Uhr mit einem Megaphon beginnen. Neben der Versammlung wurden auch Flugblätter an umliegende Haushalte und interessierte Bürger verteilt.

Trotz kurzer Mobilisierungszeit fanden sich etwa 25 nationale Aktivisten ein, die gegen linke Hetze und politische Indoktrinierung von Jugendlichen durch Veranstaltungen wie das „Rock gegen Rechts“– Konzert protestierten. Auf der Gegenseite – bei den Konzertteilnehmern in und vor der Gaststätte Lohmeyer – waren die Reihen trotz großflächiger Plakatwerbung, die im Vorfeld erfolgt war, nur spärlich besetzt, die Zahl der Gäste dürfte sich im untersten zweistelligen Bereich bewegt haben und 20 wohl kaum übersteigen, das erhoffte „Signal gegen Rechts“, welches die beiden etablierten Parteien aussenden wollten, blieb zumindest aus. Stattdessen wurde deutlich gemacht, daß die nationale Opposition in Kerpen auch auf der Straße präsent ist und auch zukünftig eine wichtige Rolle auf lokaler Ebene spielen wird.

Die Zeiten, in denen sich die Herrschenden ungestört versammeln konnten, um antideutsche Hetze zu propagieren, sind im Rhein-Erft-Kreis schon lange vorbei – Das wird auch zukünftig deutlich werden.

Ebenso interessant bleibt die Frage, ob die Kreispolizeibehörde Rhein-Erft mit ihrer juristischen Bruchlandung bedient genug ist, um in Zukunft auf den Boden der Gesetzmäßigkeit zurückzukehren oder weitere Nachhilfestunden benötigt werden.

Auch wurden durch diese polizeilichen Schikanen wertvolle Steuergelder zum Fenster hinausgeworfen, da sowohl die Anwalts- als auch die Gerichtskosten die gerichtlich unterlegene Kreispolizeibehörde Rhein-Erft bzw. das Land NRW zu tragen haben.

Quelle: DIE RECHTE – Kreisverband Rhein-Erft

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