Das Rechtssystem in Deutschland ist in einer enormen Schieflage. Während Deutsche für reine Meinungsäußerungen jahrelange Haftstrafen absitzen müssen, kommen ausländische Straftäter selbst bei grausamsten Straftaten oft mit Bewährung davon.

Horst Mahler mag das bekannteste Beispiel sein. Er wurde insgesamt zu mehr als einem Jahrzehnt Haft verurteilt, nur weil er andere Ansichten zu gewissen geschichtlichen Geschehnissen vertritt. Momentan versucht man Ursula Haverbeck aus demselben Grund ins Gefängnis zu bekommen. Nur für ihre Meinung erhielt sie bereits mehrere Haftstrafen, die sie bisher nur noch nicht antreten mußte, weil sie in allen Fällen in Revision ging.

Auch ansonsten werden Deutsche immer wieder wegen Lappalien zu Haftstrafen verurteilt. Im Oktober wurde vor dem Amtsgericht Bautzen ein 31-jähriger Mann verurteilt, weil er einer vorbeiziehenden nationalen Demonstration mehrfach aus seiner Wohnung heraus den Hitlergruß entboten hatte. Obwohl dies wohl kaum jemand mitbekommen haben dürfte und niemandem ein Schaden daraus entstanden ist, wurde er zu zehn Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Amtsrichter Dirk Hertle behauptete, der Staat mache sich lächerlich, wenn er in solchen Fällen Nachsicht zeige.

Für acht Monate ins Gefängnis muß ein Mann aus dem Landkreis Barnim, weil er ein politisch unkorrektes Tattoo hat und er, als er mit seinen Kindern im Schwimmbad war, von einem Denunzianten beobachtet wurde, der ihn anzeigte. Der Richter machte ganz deutlich, daß es sich um ein politisches Urteil handelt, indem er von einer Zunahme des Rechtsradikalismus in Deutschland sprach, die eine entschlossene Reaktion erfordere.

Man mag nun von solchen Meinungen, Grüßen und Tätowierungen halten was man möchte, Begründungen für lange Haftstrafen sind sie aber wohl kaum. Besonders deutlich wird das Unrecht, wenn man diese Urteile mit jenen vergleicht, die schwerstkriminelle Ausländer erhalten. Hier gibt es regelmäßig vollkommen ungerechtfertigte Bewährungsstrafen.

Während der Großteil der ausländischen Täter der Kölner Silvesternacht vollkommen straflos davonkam, endete das Verfahren gegen einen Algerier und einen Iraker mit einjährigen Bewährungsstrafen. Sie waren Teil einer Männergruppe, die Frauen umringte und belästigte. Während der einen Frau an den Po und in den Schritt gefaßt wurde, hatte einer der Angeklagten ihre Freundin festgehalten, auf den Mund geküßt und ihr durchs Gesicht geleckt. Der andere Angeklagte bedrohte den männlichen Begleiter der Frauen mit den Worten: „Give me the girls oder tot“.

Als in Hamburg vier Täter eine 14-Jährige mißbrauchten, mußte ebenfalls nur einer ins Gefängnis, die anderen Täter erhielten Bewährungsstrafen. Die serbischen Familienangehörigen der Angeklagten jubelten, als sie das Urteil hörten. Es ist auch unfaßbar. Die Täter hatten das Mädchen erst vergewaltigt und sie danach noch mit verschiedenen Gegenständen gequält. Danach hatten sie das kaum bekleidete Mädchen auf einem Laken in einen Hinterhof geschleift, wo sie sie bei eisiger Kälte zurückließen. Daß sie nicht starb, verdankte sie nur einem Anwohner, der sie fand. Der Vorsitzende Richter Georg Halbach erklärte dennoch: „Die Strafen mögen einem Teil der Öffentlichkeit milde erscheinen. Daran aber hat sich die Kammer nicht zu orientieren.

Während Deutsche also wegen falscher Armbewegungen ins Gefängnis kommen, dürfen ausländische Straftäter selbst bei einer brutalen Vergewaltigung, bei der selbst der Tod des Mädchens einfach hingenommen wurde, mit Bewährungsstrafen aus dem Gericht spazieren. Bei solchen Urteilen kann niemand mehr daran glauben, daß gesprochenes Recht und Gerechtigkeit in diesem Staat noch gleichbedeutend sind.

Quelle: DIE RECHTE – Kreisverband Rhein-Erft

Bild: Tim Reckmann | pixelio.de

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