Gastbeitrag: Eine Mutter berichtet vom alltäglichen Corona-Wahnsinn und von Pooltestungen im Kindergarten

Jeder, der die aktuellen Coronamaßnahmen hinterfragt und nein dazu sagt, hat es aktuell nicht leicht. Erst recht nicht, wenn man Kinder im Kindergarten oder im schulpflichtigen Alter hat.

Mein Kind besucht einen Kindergarten im Raum Kerpen. Seit mehreren Wochen gibt es hier fast durchgehend, aufgrund von Krankheit, nur eine Notbetreuung. Das bedeutet, dass nur die Kinder, von denen beide Elternteile berufstätig sind, betreut werden können. Aber glauben Sie bitte nicht, dass die Kinder zur regulären Zeit abgeholt werden können. Nein, im besten Falle erfährt man ein paar Tage vorher, dass der Kindergarten krankheitsbedingt um 13 Uhr schließt oder gar nicht erst öffnet. Im schlechtesten Falle erfährt man es früh um sieben. Inzwischen ist es so, dass man als berufstätiger Mensch mit zitternden Händen das Emailpostfach öffnet und hofft, dass keine Email vom Kindergarten erscheint.

Die Freundin meiner Kollegin hat genau aus diesem Grund ihren Job verloren. Kein Arbeitgeber macht es auf Dauer mit, wenn die Vollzeitkraft nur an zwei von fünf Tagen bei der Arbeit erscheinen kann, weil sie niemanden für die Betreuung ihres Kindes hat.

Und um das Leid der berufstätigen Eltern noch zu erhöhen, wurden nun in NRW drei Mal die Woche Pooltests in den Kindergärten eingeführt. So soll Corona in den Einrichtungen so früh wie möglich erkannt werden. Dass Kinder, die Krankheitssymptome zeigen, eh nicht die Einrichtungen betreten dürfen, reicht den Verantwortlichen offensichtlich nicht. Zustimmung zu diesen Tests gab es von den Elternbeiräten und besorgten Eltern. Und jene, vermeintlich zur Hysterie neigenden Eltern, die hinter jedem kleinen Schnupfen Corona vermuten, die testen ihre Kleinen sowieso am laufenden Band zu Hause.

Was genau verbirgt sich hinter dem Begriff Pooltestung? Das RKI empfiehlt diese Methode für Kitas und Schulen, da diese Testung Infizierte schneller erkennen soll.

Die Kinder und Erzieher lutschen ca. 30 Sekunden auf einem Teststäbchen herum. Diese werden dann in einem gemeinsamen Behälter gesammelt und in ein Labor geschickt. Dort wird die Probe mit einem PCR Test untersucht. Das Ganze sollte an einem Tag passieren, doch aufgrund der inzwischen eingetretenen Überlastung der Labore, kann das schon mal länger dauern. Kommen die Testergebnisse der Erzieher mal nicht rechtzeitig, kann das – oh Wunder – auch schon mal dazu führen, dass die Kita später öffnet oder ganz geschlossen bleibt.

Kommt das Labor zu einem positiven Ergebnis, bleiben alle Kinder zu Hause. Es erfolgt eine erneute Testung zu Hause. Das Labor untersucht die Proben und der Schuldige muss in Quarantäne.
Ob die Kinder an der Pooltestung teilnehmen, dürfen gnädigerweise aktuell noch die Eltern entscheiden. Ich habe mich dagegen entschieden, allerdings haben fast alle Eltern aus unserer Kita zugestimmt.
Ein paar Eltern aus meinem Umkreis habe ich mitgeteilt, was die Klagepaten herausgefunden haben.

Erschreckenderweise musste ich feststellen, dass es sie nicht interessiert, dass sie der schleichenden Vergiftung ihrer Kinder zugestimmt haben. Die Klagepaten haben Teststäbchen in ein Schweizer Labor gesendet. Das Labor kam zu einem erschreckenden Ergebnis:

„Ethylenoxid und 2-Chlorethanol wurden eindeutig nachgewiesen. Da eine Anwendung in Mund und Nase vorgesehen ist, ist eine Lebensmittelvorschrift anwendbar, wonach es KEINE Toleranzgrenze gibt, da beide Substanzen extrem krebserregend und erbgutschädigend sind. 2. Die mechanische Beschaffenheit, dass signifikante Mengen des Abstrichstäbchens nach Anwendung im Körper verbleiben, ist für ein solches medizinisches Produkt absolut inakzeptabel. Es ist nicht auszuschließen, dass sehr kleine Bruchstücke der Fasern sogar in das Blut eintreten, wenn die Schleimhäute verletzt werden. Nasenbluten nach Abstrichentnahme ist kein seltenes Ereignis! 3. Aluminium, dessen Verbindungen als Adjuvanzien bei Impfungen verwendet werden und unerwünschte Nebenwirkungen verursachen, ist als zusätzlicher gesundheitsschädlicher Stoff vorhanden. Auch wurde im Zusammenhang mit Deodorants die Schädlichkeit von Aluminium erkannt und entsprechende Konsequenzen gezogen.“

Ehrlich gesagt hätte ich auch ohne dieses Wissen dieser sinnlosen Testerei nicht zugestimmt. Mein Kind soll normal und ohne diesen Irrsinn aufwachsen. Es ist meine Pflicht als Mutter, es vor schädlichen Einflüssen auf Körper und Psyche zu bewahren. Mir ist bewusst, dass die anderen Eltern zumeist uninformiert sind und den Aussagen der staatlichen Organe vertrauen. Das ist in aktuellen Zeiten für mich jedoch keine Entschuldigung mehr. Wer jetzt noch immer dem Coronanarrativ der Regierung blauäugig folgt, dem ist nicht mehr zu helfen und der wird wohl auch niemals erwachen.

Natürlich hat meine Entscheidung ein Nachspiel für mein Kind und mich. So erreichte mich gestern eine Email vom Kindergarten mit der Information, dass Kinder, die nicht am PCR-Pooltest teilnehmen und deren Eltern bei positivem Pool keinen PCR-Test machen wollen oder können, 10 Tage zu Hause bleiben müssen und können dann ohne Test wieder in die Kita kommen. Alternativ können sie sich nach 7 Tagen per Schnelltest freitesten lassen. Ein Selbst- oder Schnelltest ist als Ersatz für den PCR-Test nicht möglich.
Da quasi wöchentlich einer der drei Tests in dem Kindergarten positiv ausfällt, wird mein Kind den Kindergarten wohl nur noch sporadisch ein paar Tage im Monat besuchen können. Zum Glück hat es eine liebe Oma, die es öfter betreuen kann und ich habe ebenfalls das Privileg, mein Kind mit zu meiner Arbeit nehmen zu können. Aber das sollte auch keine Dauerlösung sein.

Die anderen klardenkenden Eltern tun mir leid und ich hoffe, dass auch sie Alternativen finden werden. Den Eltern, die der Pooltestung so begeistert zugestimmt haben wünsche ich, dass sie bald auf dem Zahnfleisch kriechen. Spätestens, nachdem der zehnte positive Pooltest im Kindergarten ausgewertet wurde.

Während ich diesen Artikel schreibe, kommt gerade diese Meldung (NTV) rein.

Berlin schreibt PCR-Tests nur noch in Ausnahmefällen vor +++
Angesichts der Omikron-Welle hat der Berliner Senat einige neue Regeln beschlossen, die ab heute gelten. PCR-Tests zum Beispiel sind nun nur noch in Ausnahmefällen vorgeschrieben. Ein positives Schnelltest-Ergebnis muss nicht mehr mit einem PCR-Test überprüft werden. Wer sich nach einer Infektion oder als Kontaktperson frei testen möchte, kann das mit einem zertifizierten Schnelltest. In Restaurants gilt weiter 2G plus, allerdings sind Geboosterte unbegrenzt sowie frisch zweifach Geimpfte und frisch Genesene für drei Monate von der Testpflicht befreit.

Mal schauen wann diese Regel ebenfalls in NRW gilt. Ich schaue positiv in die Zukunft und glaube, dass dieser Pooltestungsblödsinn bald wieder aufhört. Bis dahin heißt es – Durchhalten!

Quelle: DIE RECHTE Kreisverband Rhein-Erft

Leave your comment to Cancel Reply

Your email address will not be published.