Freiheit für Arnold Höfs!

Das neue Jahr beginnt so, wie das alte geendet hat. Gestern, am 3. Januar 2018, mußte der 81-jährige Arnold Höfs eine fünfmonatige Haftstrafe antreten. Höfs saß in der Vergangenheit schon mehrfach wegen seiner abweichenden Meinung zu dem heutigen Geschichtsbild in Gesinnungshaft, ließ sich aber auch nach seinen Entlassungen nicht von seinen Forschungsergebnissen über die jüngere Geschichte abbringen.

Zwar konnte Arnold Höfs sein Urteil von zehn Monaten Haft im Berufungsverfahren auf fünf Monate reduzieren, doch nichtsdestotrotz bleibt der bittere Beigeschmack, daß er jetzt erneut die Gesinnungshaft antreten und seine kranke Frau zurücklassen muß.

Während Vergewaltiger, Mörder und Kinderschänder Tag für Tag milde Urteile von der bundesrepublikanischen Kuscheljustiz zu erwarten haben, werden hierzulande Rentner wie Arnold Höfs nur wegen ihrer Meinung wie Schwerkriminelle verfolgt.

Die im Grundgesetz angeblich garantierte Meinungs- und Forschungsfreiheit ist nur eine leere Phrase, denn äußert man eine politisch „nicht korrekte“ Meinung oder präsentiert man andere Forschungsergebnisse als das heutige Geschichtsbild sie vorgibt, dann wird man zum Staatsfeind Nummer eins erklärt.

Wir hoffen, daß Arnold Höfs seine Haft gut übersteht und sich nicht brechen läßt. Natürlich stellen wir uns diesem Unrecht konsequent entgegen, weshalb wir die Abschaffung des Paragraphen 130 StGB fordern und damit Freiheit für Arnold Höfs und alle anderen aufgrund dieses Paragraphen verfolgten Personen!

Quelle: DIE RECHTE – Kreisverband Rhein-Erft

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