Covid 19 – dramatische Einschränkungen geplant, beschlossen und in Kraft

Seit dem Wochenende laufen die Nachrichtensender den Meldungen hinterher. Was werden die neuen Beschlüsse bringen, wie weit wird der Bürger der BRD seiner Grundrechte beraubt? Was nun an Meldungen durchsickert und bekannt geworden ist klingt wie ein Drama aus der Zukunft.

Die Bundesregierung hat die sogenannten Kontaktbeschränkungen drastisch verschärft. Das bedeutet, dass Besuche bei Verwandten, Freunden oder Nachbarn eingeschränkt sind. Es dürfen sich nur noch bis zu zehn Personen aus zwei Haushalten treffen.

Die Regierung ist dabei, elementare Regeln und Gesetze des Grundgesetzes außer Kraft zu setzen. So schlägt der selbst ernannte Gesundheitsexperte der SPD Karl Lauterbach Corona – Kontrollen in privaten Wohnräumen vor. Ihm möchten wir gerne das Grundgesetz, Artikel 13 [Unverletzlichkeit der Wohnung] ans Herz legen.

Was letzte Woche nur durchdacht war, worüber man nur Debatten führte, ist ab dem 02. November 2020 Gesetz.

1. Es gelten Kontaktbeschränkungen von max. 10 Personen aus zwei Haushalten.
2. Gaststätten und Restaurants müssen ab dem genannten Datum geschlossen sein.
3. Bars, Clubs, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen sind zu schließen.
4. Hotels und Pensionen müssen schließen.
5. Geschäfte des Einzelhandels dürfen nur unter Beachtung der Hygienemaßnahmen geöffnet bleiben. In diesen Geschäften darf sich nicht mehr als ein Kunde pro 25 m² aufhalten.
6. Sämtliche Freizeitaktivitäten innen wie außen, bei denen mehr als zwei Haushalte beteiligt sind, sind verboten.
7. Amateursport, bei dem mehr als zwei Haushalte beteiligt sind, ist verboten.
8. Sportanlagen, egal ob privat oder öffentlich, sind geschlossen.
9. Kinos, Spielbanken, Spielhallen, Bordelle u.v.m. bleiben geschlossen.
10. Ebenso Schwimmbäder und Fitnessstudios sind geschlossen.
11. Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo – Studios bleiben zu.

Friseursalons bleiben – anders als im Frühjahr – unter den bestehenden Hygienevorgaben geöffnet.
In Industrie, Handwerk und Mittelstand sollen Arbeiten umfassend ermöglicht werden. Voraussetzung ist die Einhaltung der Hygienevorschriften. Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter vor Krankheiten und Infektionen schützen. Wo immer Heimarbeit sich einrichten lässt, sollte dies ermöglicht werden.

Um bestimmte Risikogruppen besser zu schützen sollen Corona Schnelltests für z. B. Kranke, Pflegebedürftige, Senioren und Behinderte flächendeckend erfolgen.

Der Bund und die Länder sollen ihre Bürger verstärkt über die Corona – Maßnahmen informieren.

Da schon der erste Lockdown im Frühjahr zu unermesslichen wirtschaftlichen Schäden geführt hat, ist zu befürchten, dass nun Geschäftsschließungen branchenübergreifend fast alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer treffen werden.

Von Anbeginn der so genannten Corona – Krise sind Fehler gemacht worden, die nun nicht wieder zu korrigieren sind.
An aller erster Stelle sind Grenzschließungen zu benennen. Nach einer kurzen Grenzschließung wurden diese wieder geöffnet und der Virenaustausch ging weiter, auch wenn wir nicht genau nachvollziehen können, über welche Grenzen die Viren „gereist“ sind.

Die Bundesregierung hat autokratisch gehandelt, nichts wurde im Bundestag diskutiert bzw. entschieden. Nur die Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin haben sich im verschlossenen Kämmerlein getroffen und ihre Maßnahmen beschlossen. Das Parlament bzw. der Bundestag wurde übergangen – das ist keine Demokratie!

DIE RECHTE/KV Rhein-Erft. 

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