Nepper, Schlepper, Bauernfänger….

1964 war es, vor jetzt sechsundfünfzig Jahren, daß die von Eduard Zimmermann (später: „aktenzeichenxy“) ins Leben gerufene Sendung erstmals ausgestrahlt wurde. Sie lief über die rekordträchtige Zeit von
siebenunddreißig Jahren.
 
Sprachlich gesehen ist das natürlich inzwischen total überholt, der Titel. Das Wort „Nepp“ steht vielleicht noch im Duden, aber die meisten jüngeren Menschen werden nicht mehr wissen, daß das eine Unterart des
Betruges (durch überhöhte Preise, wie Wucher) ist. Und als „Schlepper“ bezeichnete man früher auch „Aufreißer“, die vor allem arglose touristische Kunden in Etablissements mit überhöhten Preisen
„abschleppten“. „Bauernfänger“ ist inzwischen möglicherweise nicht nur eine unübliche, sondern sogar eine diskriminierende Bezeichnung. In der ersten Hälfte der lang zurück liegenden 60-er Jahre hielt man Bauern noch für rückständige, leicht zu ködernde Menschen. Den modernen Landwirt, der inzwischen oftmals sogar ein Diplom in Agrarökonomie hat und mit Maschinen hantiert, die erheblich komplexer sind als in Mittelklasseauto, wird das wohl eher ein müdes Lächeln entlocken. 
 
Trotzdem hat sich die dreier Wortekombination nicht allein unter Älteren irgendwie eingebürgert.
 
Der Begriff des „Schleppers“ hat allerdings in den letzten beiden Jahrzehnten, und vor allem seit 2015, eine ganz neue Bedeutung erlangt. Das benennt heutzutage eher Leute, die als Menschenschlepper illegale
Immigration fördern; gegen hinreichend gute Bezahlung Menschen aus den ärmsten Regionen der Welt einen Transit ins reiche Europa verschaffen, wo sie in Staaten wie der BRD aus den merkwürdigsten Gründen mindestens Duldung erlangen und damit einen lebenslangen Anspruch auf soziale Versorgung, von denen in ihren Heimatländern die meisten Bewohner bestenfalls träumen können.
 
Da zwischen Europa und Kleinasien oder Nordafrika nun mal ein Meer liegt, findet solche Schlepperei vorzüglich auf dem Seeweg statt. Und daran beteiligt sind sogenannte „Seenotrettungsorganisationen“, die
Menschen, die sich selbst oder mit Hilfe ihrer örtlichen Schlepper bewußt in Seenot begeben haben, nach Europa „retten“.
 
„Mission Lifeline“, eine der berühmt-berüchtigten NGOs, betreibt diese etwas forcierte, seltsame Form der „Seenotrettung“.
 
Da kann es kaum wundern, daß beispielsweise PEGIDA dies Leute als „Schlepper“ oder „Schlepperbande“ bezeichnen.
 
Dafür wurden jetzt sowohl Lutz Bachmann, der Initiator von Pegida, als auch der Pegida-Förderverein, dem Sigfried Däbitz vorsitzt, vom Oberlandesgericht Dresden zu einem „Ordnungsgeld“ verurteilt. Dieser in
den Medien kolportierte Begriff ist rein sachlich falsch: Es gab keine Verurteilung wegen einer Ordnungswidrigkeit durch den Strafsenat des OLG. Sondern es wurde in einem Zivilprozeß ein Zwangsgeld verhängt. Feine juristische Unterschiede, die die Medien offenbar nicht erkennen. Vom Ergebnis her ist es aber ziemlich gleich. Der von Däbritz vertretene Verein muß 1.600 Euro an „Mission Lifeline“ zahlen (oder Däbritz 80 Tage Zwangshaft absitzen), und Bachmann muß  2.400 Euro an den genannten Verein bezahlen (oder 120  Tage  Zwangshaft absitzen).
 
Der Grund: „Mission Lifeline“ soll als „Schlepper“ bzw. „Schlepperorganisation“ bezeichnet worden sein. Bachmann und Däbritz bestreiten das, aber das Gericht sah es als erwiesen an und sah es als Schädigung von „Mission Lifeline“ beziehungsweise deren Ruf an.
 
Formal mag es sein, daß das Urteil in Ordnung geht. „Mission Lifeline“ tritt selbst nicht als Schlepperorganisation auf. Sie organisieren nicht vor Ort in den Fremdstaaten die Zuwanderung; sie schicken auch nicht Menschen bewußt in den Schiffbruch, indem sie sie auf überfüllte Schlauchboote laden und möglicherweise sogar noch den Motor abmontieren und mit ihren Schnellbooten zurückbringen, um das nächste Schlauchboot auf den Weg zu bringen. Sie fischen nur Leute, die sich selbst bzw. mit
Hilfe der echten Schlepperbanden in Seenot gebracht haben, in einen „sicheren Hafen“, der natürlich auf dem europäischen Kontinent liegen muß und keinesfalls in Nordafrika oder der Türkei sein darf.
 
Faktisch sieht das natürlich nach einem Hand-in-Hand-Spiel mit verteilten Rollen und verteilen Zuständigkeiten oder Verantwortlichkeiten aus. Praktisch aber kann man das in den seltensten
Fällen beweisen, auch wenn die Vermutung eine naheliegende ist.
 
Da zeigt uns also das Oberlandesgericht Dresden (wieder einmal), daß man in einem Land, in dem die Meinungsfreiheit angeblich ach so hoch geschrieben wird, seine Worte offenbar auf die Goldwaage legen muß. Also, bitte künftig „Mission Lifeline“ und Co. nicht mehr als Schlepper bezeichnen. Was man aber zweifellos auch künftig noch wird sagen dürfen: Gäbe es diese sogenannten Seenotrettungsorganisationen nicht, wäre das eigentliche und natürlich illegale Schleppergeschäft weit weniger erfolgreich. Dieser – und sei er meinetwegen seitens der NGOs ungewollte – Zusammenhang wird nicht zu bestreiten sein.
 
DIE RECHTE/Bundesverband. 

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