Zum Auftakt unserer Veranstaltungsreihe “Aufstand des Geistes” durften wir am 22.10.2016 den Politikwissenschaftler und Revisionisten Udo Walendy im Rhein-Erft-Kreis begrüßen. 1927 geboren, widmete er sein ganzes Leben dem Kampf für Deutschland und die Wahrheit und kann im nächsten Jahr ungebrochen seinen 90. Geburtstag feiern.

Zu Beginn gab er einen kurzen Überblick über seine Jugend und seine Kriegserlebnisse. So wurde er 1943, nach den Terrorangriffen auf Hamburg durch alliierte Bomberverbände, die sich gezielt gegen die Zivilbevölkerung richteten (“Operation Gomorrha”), als Luftwaffenhelfer eingesetzt. Danach folgten Aufgaben im Reichsarbeitsdienst, bis er im Dezember 1944 die Einberufung zur Wehrmacht erhielt. Nach einer Verlegung nach Dänemark geriet er in Kriegsgefangenschaft, aus der er nach einem halben Jahr entlassen wurde.

Daraufhin legte er in Mönchengladbach sein Notabitur für Kriegsteilnehmer ab, besuchte im Anschluß zunächst die Journalistenschule in Aachen, bevor er an der Hochschule für Politik in Berlin ein Studium der Politikwissenschaft begann, das er erfolgreich mit einem Diplom abschloß.

Schon während des Studiums begann er an den Arbeiten an seinem Hauptwerk “Wahrheit für Deutschland – Die Schuldfrage des Zweiten Weltkrieges”. Grund dafür war sicherlich auch sein tiefgehendes Gerechtigkeitsempfinden, das ihm nicht erlaubte, die einseitige Geschichtsschreibung der Sieger, welche die Alleinschuld für den Kriegsausbruch auf Deutschland schieben wollten, hinzunehmen.

Die Aussagen ausländischer Dozenten, die den Studenten erzählen wollten, daß „alle Nazis Verbrecher” gewesen wären, waren ihm zuwider, nicht zuletzt, weil sein eigener Vater NSDAP-Mitglied und eindeutig kein Verbrecher war. Ebenso konnte er, trotz der nun offiziell verkündeten „Geschichte nach alliiertem Siegertribunal”, die Gräueltaten der Sieger nicht übersehen und die Niederlage Deutschlands „nicht als Befreiung betrachten”. Schließlich verkündeten die Besatzungsmächte sogar selbst: „Deutschland wird nicht besetzt zum Zwecke seiner Befreiung, sondern als ein besiegter Feindstaat.”

Nach seinem Studium gestaltete sich seine Arbeitssuche kompliziert, da nahezu „jeder Posten nach Parteizugehörigkeit” vergeben wurde und er politisch immer wieder aneckte. So verlor er einen Posten, da er sich weigerte, der SPD beizutreten, eine andere Stelle aufgrund seiner Arbeiten für die Zeitschrift “Nation & Europa”. Auch die Drucklegung seines Werkes gestaltete sich schwierig, da er keinen Verleger fand, der den Mut besaß, das Buch zu drucken.

Wie in seinem ganzen Leben, ließ er sich von solchen Widrigkeiten allerdings nicht aufhalten und gründete kurzerhand einen eigenen Verlag. Zwar konnte er sein Buch nun drucken, damit begannen aber neue Probleme, die zu juristischen Auseinandersetzungen mit dem deutschen Staat führten, welche sich 25 Jahre hinzogen.

Nach dem Erscheinen seines Buches indizierte die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BpjM) es nämlich sofort, womit umfangreiche Beschränkungen einhergehen, die einem Verbot nahekommen. In unzähligen Gerichtsverfahren stellte sich deutlich heraus, daß „diese Entscheidungsfindung eine reine politische Meinungskundgebung” war und jeder Grundlage entbehrte. So hatten die Mitglieder der Bundesprüfstelle das Buch nur zwei Tage, konnten es in der Zeit somit nicht einmal vollständig lesen und erst recht nicht die umfangreichen Quellen prüfen. Obwohl jeder Mensch erkennt, daß eine fundierte Entscheidungsfindung so nicht möglich ist, erklärten viele Gerichte politisch opportun, daß ein oberflächliches Durchblättern für die Urteilsfindung ausreichen würde.

Gegen dieses offensichtliche Unrecht ging Herr Walendy durch alle Instanzen und fand sich nach dem Bundesverwaltungsgericht schlußendlich auch vor dem Bundesverfassungsgericht ein. Dieses entschied, daß die Meinungsfreiheit eine ernsthafte Überprüfung gebietet, womit ein Grundsatzurteil zur historischen Literatur getroffen wurde. Auch die Einordnung der Anzweiflung der alleinigen deutschen Kriegsschuld als Volksverhetzung lehnte es höchstrichterlich ab.

Man könnte nun denken, daß damit die Odyssee vor deutschen Gerichten beendet gewesen wäre, doch dem war nicht so. Die BpjM indizierte “Wahrheit für Deutschland” nach nur einem einzigen Tag erneut. Und so begann es wieder.

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Das Amtsgericht erklärte, mit Bezug auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, daß in dieser Zeit wohl kaum eine ernsthafte Prüfung vorgenommen wurde und verkündete die erneute Freigabe. Die BpjM indizierte das Buch trotzdem einfach wieder. Und so vollzog sich dieses Schauspiel, das mit Rechtsstaatlichkeit wohl kaum etwas zu tun hat, erneut durch viele Instanzen.

Die Argumentation der BpjM bezog sich interessanterweise übrigens nicht darauf, daß in dem Buch Lügen verbreitet würden, ganz im Gegenteil wären die Aussagen besonders gefährlich, weil sie wahr sind. So steht in einem Schriftsatz ans Gericht: „Die einzelnen Darstellungen sind mit Zitaten und Quellen reichlich versehen. Sie lassen sich nicht ohne weiteres als falsch entlarven. In vielen Teilen dürften diese Details sogar richtig sein […] Selbst wenn ein Jugendlicher ein zweites Geschichtsbuch hinzuziehen würde, würde dieses Buch vermutlich kaum helfen. Denn so akribisch, wie Walendy in seinem Werk mit Einzeldetails umgeht, ist kein anderes Geschichtsbuch angelegt.

Die als Jugendschutz getarnte Unterdrückung der Wahrheit. Es ist bezeichnend für dieses System, daß es entgegen aller Beweise hartnäckig die vollkommen einseitige Geschichtsschreibung der Siegermächte des Zweiten Weltkrieges verteidigt. So konnte auch die offenkundige Lüge über die Schuld Deutschlands am Ersten Weltkrieg erst fast hundert Jahre nach Beginn dieses Krieges für die breite Öffentlichkeit ausgeräumt werden. Ebenso bezeichnend, daß dies nicht durch einen in der BRD anerkannten deutschen Historiker geschah, sondern durch den australischen Historiker Christopher Clark in seinem Buch “Die Schlafwandler”.

Auch in anderen Zusammenhängen mußte Udo Walendy einschlägige Erfahrungen mit der hiesigen Art der Rechtsprechung machen. So geriet er regelmäßig in Konflikt mit dem Knebelungsparagraphen 130, der sogenannten “Volksverhetzung”. Ein vom Grunde auf gegen das Grundgesetz gerichtetes Gesetz, da dieses in Artikel 5 die Meinungsfreiheit schützt und auch nach höchstrichterlicher Rechtsprechung eine Einschränkung der Meinungsfreiheit nur nach allgemeinen Gesetzen zuläßt. Da sich der § 130 aber in Teilen gezielt und einzig gegen den Nationalsozialismus richtet, ist er nicht zulässig. Eine Tatsache, bei der das Bundesverfassungsgericht aus rein politischen Gründen die eigene Rechtsprechung mißachtet.

Da die Staatsanwaltschaften hier einem wilden Verfolgungseifer verfallen sind, der an mittelalterliche Hexenprozesse erinnert, können wir diesen Teil hier nur anschneiden. Unter anderem ging es beispielsweise um die Opferzahlen von Auschwitz, die laut Gedenktafel am Lager selbst bis 1990 noch bei 2,8–4 Millionen lagen und inzwischen, selbst laut offizieller Geschichtsschreibung, auf rund 1,1 Millionen gesunken sind. Bis 1989 galt in den kommunistischen Unrechtssystemen Osteuropas übrigens ein Verbot, die vier Millionen Opfer anzuzweifeln, Parallelen zu heutigen Vorkommnissen sind rein zufällig. Die vorstehenden Angaben sind übrigens vollständig Wikipedia entnommen, übereifrige Staatsanwälte dürfen sich also gerne erst dort melden, bevor sie auf uns losgehen.

Neben diesen Themen störte sich der Staat auch an vielen anderen Äußerungen, die Herr Walendy in seiner Schriftenreihe “Historische Tatsachen” veröffentlichte. Das führte dazu, daß von 119 Ausgaben 16 beschlagnahmt wurden, der Rest ist weiterhin legal zu beziehen.

Juristische Prozesse in diesen Angelegenheiten erinnerten an Schauprozesse. So wurden grundsätzlich alle Beweisanträge abgelehnt. Ein Richter erklärte: „Wir sitzen hier nicht, um nachzuprüfen, ob sie richtig wissenschaftlich gearbeitet haben, wir sitzen hier, um die Rechtsprechung der höheren Gerichte zu unterstützen.” Ein anderer Richter erklärte ihm, daß die Meinungsfreiheit keine falschen Tatsachenbehauptungen stütze, weil Herr Walendy sich in einem Bericht darauf bezog, daß im britischen “Daily Express” im März 1933 ein Artikel mit der Schlagzeile „Judea declares war to germany” erschienen war. Daß Herr Walendy den “Daily Express” angeschrieben hatte und vor Gericht eine entsprechende Ausgabe aus dem Archiv vorweisen konnte, interessierte den Richter nicht.

Auch, daß jede Ausgabe von 3-4 Anwälten geprüft wurde interessierte nicht, die Gutachten wurden allesamt für „nichtig” befunden. Unzählige weitere Begebenheiten bewiesen, daß es den Gerichten in keiner Form um Wahrheitsfindung und Gerechtigkeit ging, sondern einzig um die Verurteilung eines unbequemen Denkers.

Zusammenfassend sagte Udo Walendy, daß ihm „kein einziger Richter einen einzigen falschen Satz nachgewiesen” habe, was jedoch nicht verhinderte, daß er rund 2 1/2 Jahre seines Lebens wegen Meinungsäußerungen im Gefängnis saß. Nachdem ihm mit dieser Begründung auch noch das Gewerbe entzogen wurde, verfolgte man danach auch noch seine Frau, weil sie es weiterführte.

Zum Abschluß ging Herr Walendy noch auf verschiedene Dinge ein, wie beispielsweise den Artikel 139 des Grundgesetzes, der den meisten Deutschen völlig unbekannt sein dürfte. Wörtlich lautet er: „Die zur ‚Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus‘ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.” Jeder kann somit selbst im Grundgesetz nachlesen, daß wir über 70 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges weiter unter Besatzungsrecht leben.

Insgesamt handelte es sich um einen äußerst lehrreichen Vortrag, der einen tiefen Einblick in die Abgründe dieses Staates gab. Zurück bleibt auch das Vorbild eines Mannes, der sein ganzes Leben lang gegen unzählige Widrigkeiten für Wahrheit und Gerechtigkeit stritt und immer noch streitet.

Quelle: DIE RECHTE – Kreisverband Rhein-Erft

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