Im Grundgesetz der BRD heißt es in Art. 8 Abs. 1: „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“ Am 18.03.2017 wollte unsere Partei DIE RECHTE dieses Verfassungsrecht wahrnehmen und in Leipzig-Connewitz eine friedliche Demonstration durchführen. Dies wurde unserer Partei für den Stadtteil Connewitz untersagt; die Demo-Route wurde verlegt. Dagegen wiederum wurde geklagt.

In letzter Instanz entschied am Freitagabend, den 17.03.2017 das Oberverwaltungsgericht Bautzen, daß die Änderung der ursprünglichen Demonstrationsroute für DIE RECHTE zumutbar ist. In ihrer Begründung beriefen sich die Richter auf die Einschätzung des Sächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz. Den Klägern von der Partei DIE RECHTE gehe es im Wesentlichen um eine Machtdemonstration und Provokation der linksautonomen Szene in Connewitz: „Trotz massiver Polizeipräsenz hat es der Senat nicht ausschließen können, daß es in diesem Falle zu Personen- und Sachschäden kommen könnte“, teilte das Gericht mit. Weiter hieß es, zwingende Gründe, warum die Route durch den Leipziger Süden führen müsse, seien nicht vorgetragen worden.

Jede Demonstration einer politischen Gruppe oder Partei ist natürlich immer eine Machtdemonstration. Und in nahezu allen Fällen handelt es sich auch um eine Provokation für all diejenigen, die eine andere Meinung haben. Wir alle fühlen uns ständig durch eklige Anti-Rechts-Demos provoziert. Das Grundgesetz schließt aber keine Gebiete (Connewitz) per se aus, in denen nicht demonstriert werden dürfe. Und es schließt auch Machtdemonstrationen und Provokationen nicht als Versammlungszweck aus. De facto handelt es sich hier bei diesem Demo-Verbot durch Connewitz ausschließlich um eine Kumpanei von struktureller Gewalt des Systems und deren Komplizenschaft in Verwaltungen und Gerichten mit den bolschewistischen Straßenschlägern von Connewitz. Das ganz hübsch flankiert von der deutschfeindlichen Lügenpresse.

In der Tat hat sich in Leipzig-Connewitz durch staatliche Verhätschelung, Duldung und Förderung eine gefährlich wuchernde linksextremistische Eiterbeule aus rund 400 Antifa-Gewalttätern, die aus der gesamten Republik dorthingezogen sind, gebildet, die es dringend aufzustechen bedarf. Von dort aus geht eine ständige Bedrohung aller nicht-linksextremistisch denkenden Bürger aus, die sich wahrlich nicht nur auf Connewitz beschränkt. Brandanschläge, Farbbeutelattacken, Hinterhalte, Prügelangriffe, das Be- und Verhindern von Veranstaltungen, das Denunzieren politischer Gegner durch Linksextremisten – all dies hat seinen unappetitlichen Ursprung in Leipzig-Connewitz.

Allein schon aus den originären Aufgaben eines jeden Staates, nämlich seine Bürger vor Gefahren zu schützen, hätte der Staat schon von sich aus alles unternehmen müssen, diese kommunistischen Verbrecherzellen zerschlagen und rechtsstaatliche Zustände in Connewitz herstellen müssen.

Das Gleiche, was bei herbeihalluzinierten angeblichen „rechten Terrorzellen“ (in Wirklichkeit meist nur WhatsApp-Chatgruppen, wo ein wenig Dampf abgelassen wird) ständig praktiziert wird, nämlich Razzien, Überwachungen, Fahndungsdruck, Festnahmen, Verurteilungen, hätte dringend in Connewitz durch den Staat erfolgen müssen, wo tatsächlich echter linker Terrorismus agiert. Er tat es natürlich nicht, da die antifaschistische Gewalt von dort nicht ihn selbst, sondern nur Patrioten und Nationalisten (und gelegentlich als Kollateralschäden auch Polizisten) betrifft.

Wenn nun aber unserer völlig friedlichen und legal arbeitenden Partei DIE RECHTE eine Demonstration durch diesen Stadtteil verwehrt wird, mit der implizierten Begründung der linksextremen Gewalt, die von dort – und eben nicht von rechts – ausgeht, dann ist das Grundgesetz offenbar ad absurdum geführt. Dies läßt uns völlig kalt, da wir dies ohnehin schon vorher wußten. Es ist aber wichtig, dies auch der Öffentlichkeit so drastisch beweisen zu können. Und das können wir nun.

Unser Bundesvorsitzender Christian Worch betonte bereits vor Jahren mit Blick auf den sich damals schon abzeichnenden wuchernden Linksextremismus in Leipzig-Connewitz: „Wenn wir uns aus den Städten mit kritischem Antifa-Potential verdrängen lassen, wird die Antifa uns bald auch in die eher ruhigen Städte nachrücken, dann auch in die Kleinstädte, bis hin in die Dörfer“.

Diese klaren Worte bedeuten aber auch, daß wir Nationalisten uns eben nicht verdrängen lassen dürfen, weder aus Connewitz noch sonst wo. Und deswegen werden wir auch nicht lockerlassen, denn wir lassen Leipzig und ganz Deutschland nicht im Stich! Connewitz – wir kommen!

Doch nicht nur in Leipzig schlägt das Versammlungsrecht seltsame Stilblüten: Während unsere Demonstration nicht durch Connewitz führen durfte, durften zeitgleich etwa 30.000 linke Kurden durch Frankfurt am Main ziehen. Dabei wurden massenhaft, ja tausendfach Fahnen und Symbole der marxistischen „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) und ihres Führers Öcalan gezeigt. Die PKK ist in Deutschland seit 1993 als Terrororganisation verboten. Erst vor kurzem hatte die Regierung das PKK-Verbot ausgeweitet und auch das öffentliche Zeigen von Öcalan-Porträts untersagt. Die Frankfurter Polizei stellte aber klar, daß sie auf Beschlagnahmungen verzichtet und sich darauf beschränkt habe, Beweise für eine mögliche spätere Strafverfolgung unter anderem mit Fotos zu sichern. So sollte ein friedlicher Verlauf gesichert werden. Interessant. Warum gab es keine Vorabkontrollen? Warum ging die Polizei nicht gegen Straftaten (Zeigen verbotener Symbole) vor?

Einfach deshalb, weil sie zu schwach dafür ist. Eine rechte Demo mit ein paar hundert friedlichen Teilnehmern kann man drangsalieren. Bei zigtausenden gewaltbereiten Ausländern ist man da vorsichtiger. Es sind dies die Menetekel des sich abzeichnenden kommenden Multikulti-Bürgerkrieges. Warum überhaupt läßt ein souveräner Staat es zu, daß sich art- und kulturfremde Ausländer zu Zigtausenden zu Demonstrationen in Deutschland zusammenrotten, wo doch das Grundgesetz ausdrücklich nur Deutschen das Versammlungsrecht zugesteht? Weil die BRD nicht  souverän ist. Aber nicht nur deswegen.

Es hat eben nicht nur mit faktischen Machtverhältnissen und der Schwäche der Sicherheitskräfte zu tun. Es hat noch sehr viel mehr damit zu tun, wer in der BRD aus welchen Gründen sich versammeln will. Gegenüber nicht-linken, auch ausländischen Gruppierungen zeigt der Staat sehr wohl Härte. Den Anhängern der türkischen nationalistischen bzw. konservativ-islamischen Szene gegenüber wird eine deutlich restriktivere Haltung an den Tag gelegt. Da wird auch schonmal die Behauptung fehlender ausreichender Toiletten oder schmaler Zufahrtswege als Untersagungsgrund angegeben. Hat es sowas schon jemals in Hinsicht auf ein linke Gruppierung gegeben? Nein, natürlich nicht. Bau- und Wegerecht zur Verhinderung von Versammlungen betrifft nur rechte Veranstaltungen.

Hier dann wieder sehr zur Freude johlender linker Gutmenschen, die sich sonst doch sehr um ihre Ausländerklientel bemühen – aber eben nur dann, wenn diese als links oder links beinflußbar gelten.

Nun ist es nicht so, daß wir irgendwelche Sympathien für hier ihre Machtkämpfe austragenden Erdogan-hörige Türken hätten, aber die Doppelmoral schreit wirklich zum Himmel. Gegen die Massendemo der PKK gab es nicht den geringsten Widerstand, sobald aber ein türkischer Politiker hier auftreten will, heißt es, ausländische Politiker hätten kein Recht, dies in Deutschland zu tun. Wie war das seinerzeit mit Barack Obama in Berlin vor dem Brandenburger Tor vor angeblich 200.000 Zuhörern? Purer Wahlkampf. Ach ja, Obama paßt ja ganz wunderbar ins kunterbunte Multi-Kulti-Traumbild der BRD. Insofern ist es auch ein lächerliches Scheinargument, wenn behauptet wird, die Türkei und ihre Politiker dürften hierzulande nicht auftreten und Wahlkampf betreiben. Entweder gilt das nun für alle ausländischen Politiker – auch linke ausländische Politiker! – oder eben für keine.

Nur bestimmten – weil nicht links eingestellten – ausländischen Politikern das verbieten zu wollen, ist einfach Unrecht und pure Heuchelei. Der wahre Skandal ist jedoch ein völlig anderer, den aber unsere Nebelkerzen werfenden Systemmedien brav ausblenden: nämlich der, daß hierzulande mittlerweile so viele Millionen Türken und Kurden wohnen, daß es sich realistisch betrachtet tatsächlich für ausländische Politiker lohnt, hier professionell Wahlkampf zu betreiben.

Würde also die Zahl der hier lebenden Ausländer drastisch reduziert, wie dies DIE RECHTE wünscht und fordert und wie es für den ethnischen Erhalt unseres deutschen Volkes und unserer nationalen Kultur, Identität und Traditionen überlebenswichtig ist, dann hätten wir gar nicht erst das Problem, daß ausländische Machtgruppen der unterschiedlichsten Couleur hier Wahlkampf betreiben wollen. Ganz einfach, weil dann das zahlenmäßige Klientel dafür fehlen würde.

Das System haßt aber alles, was nicht in sein multikulturalistisches, liberalistisches, völkerzerstörendes Weltbild paßt und verbiegt das Versammlungsrecht bis zur Unkenntlichkeit, um seine Dogmen wie einen toten Zombie am Leben zu erhalten.

DIE RECHTE sagt ganz klar:

Art- und kulturfremde Ausländer, ob Kurden oder Türken, Schwarzafrikaner oder Araber, haben gar kein Recht, in Deutschland für die Interessen ihres Landes auf die Straße zu gehen und die deutsche Bevölkerung zu verunsichern. Dies sollen sie gefälligst in ihren Heimatländern praktizieren, aber bitte nicht in Deutschland.

In diesem Land läuft ganz gehörig etwas schief und zwar in jedem Bereich, in den man blickt. Das völlig falsch praktizierte Versammlungsrecht in der BRD ist nur ein Teilaspekt dieser furchtbaren Fehlentwicklungen, die aufzuhalten und umzukehren wir angetreten sind. Und deshalb leisten wir auch weiterhin aktiven Widerstand, weil wir Deutschland lieben und den Kampf der Deutschen, die es noch sein wollen, in einem deutschen Deutschland zu leben, niemals aufgeben werden.

Quelle: DIE RECHTE – Kreisverband Ostwestfalen-Lippe

Bild: Michael Grabscheit / pixelio.de

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