Mitte Juni berichteten wir über unsere Eindrücke vom Detmolder Auschwitz-Prozeß gegen den ehemaligen SS-Unterscharführer Reinhold Hanning (94), der während des Zweiten Weltkrieges u.a. im Konzentrationslager Auschwitz stationiert war. Obwohl man Hanning selbst keine konkreten Tötungshandlungen nachweisen konnte, genügte seine bloße Anwesenheit im KL Auschwitz, um von der Großen Strafkammer des Landgerichts Detmold unter der Vorsitzenden Richterin Anke Grudda wegen „Beihilfe zum Mord in mindestens 170.000 Fällen“ verurteilt zu werden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sowohl die Verteidigung als auch einige Anwälte der Nebenklage haben Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Falls es bei einer Haftstrafe bleiben sollte, stellt sich die Frage, ob Hanning als haftunfähig eingestuft wird oder nicht. Doch so wie wir das Merkel-Regime kennen, würde es uns nicht überraschen, wenn ein 94-jähriger, schwerkranker Mann tatsächlich wegen Geschehnissen von vor über 70 Jahren noch für den Rest seines Lebens eingesperrt wird.
Doch jetzt will das Regime den ehemaligen SS-Unterscharführer auch finanziell ruinieren und ihm Prozeßkosten im sechsstelligen Bereich in Rechnung stellen! Hanning muß nicht nur die allgemeinen Gerichtskosten, die Vergütung für seine beiden Verteidiger und für die Gutachter bezahlen. Besonders perfide ist, daß ihm auch die Kosten für sage und schreibe 26 (!) Nebenkläger-Anwälte in Rechnung gestellt werden. Doch damit nicht genug: Zudem soll Hanning noch die Reise- und Unterkunftskosten der Nebenkläger blechen, die teilweise aus dem europäischen Ausland oder sogar aus den USA angereist waren.
Für die Urteilsfindung waren die Zeugenaussagen vollkommen irrelevant. Die Geschehnisse im KL Auschwitz gelten der Justiz nämlich als „offenkundig“, was bedeutet, daß sie als wahr angesehen werden, ohne daß darüber im Prozeß der Beweis angetreten werden muß. Wenn nun also etwas als „offenkundig“ gilt, braucht das Gericht auch keine Zeugen, die diese „offenkundige Tatsache“ beweisen müßten. Die Zeugenaussagen dienten deshalb nicht der Beweisführung, sondern lediglich der gewünschten emotionalen Kulisse für diesen politischen Schauprozeß. Trotzdem sollen Hanning nun sämtliche Reise- und Hotelkosten der Zeugen aufgebrummt werden – auch eine Form der Befriedigung alttestamentarischer Rachegelüste.
Hanning war nach dem Krieg zunächst Verkäufer in einem Molkereifachgeschäft, später leitete er diesen Betrieb 20 Jahre lang, seit 1984 ist er Rentner. Es ist also sehr unwahrscheinlich, daß Hanning einen Betrag von weit über 100.000 Euro aufbringen kann. Es wird wohl darauf hinauslaufen, daß der Prozeß den alten Herrn finanziell vollkommen ruinieren und er überschuldet sterben wird.
Sollte es eine nationale Spendenaktion für das Justizopfer Hanning geben, werden wir darüber selbstverständlich berichten.
Quelle: DIE RECHTE – Kreisverband Ostwestfalen-Lippe
Bild: Michael Grabscheit / pixelio.de
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