Meinungs- und Redefreiheit herstellen, Maas-Zensur-Gesetz abschaffen!

Am 30. Juni des vergangenen Jahres, am letzten Sitzungstag des Bundestags kurz vor der großen Sommerpause, wurde das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (kurz NetzDG) verabschiedet. 48 der 329 Abgeordneten mühten sich, noch zur Abstimmung zu bleiben. Denn direkt zuvor wurde auch die „Ehe für alle“ beschlossen. Ein mediales Großereignis, bei dem kein Abgeordneter fehlen wollte. Nach erfolgreicher Mehrheit strömten die Politiker mit Sektglas und Regenbogenfahne vor die Kamera. Sie feierten sich, die Schwulen, die Lesben und den Beginn der Sommerpause.

Im tiefen Schatten dieser Abstimmung wurde nun von knapp 15 % der Abgeordneten des Bundestages dieses NetzDG verabschiedet. Seine Wichtigkeit scheint den Abgeordneten bedeutend, denn immer mehr Politiker beginnen laut auf Twitter oder Facebook zu denken und sich im Neuland mehr und mehr anzusiedeln. Da kann es mal sein, daß manch ein Abgeordneter mit kritischen Fragen oder direkt mit verbalen Beleidigungen bis hin zur Morddrohung konfrontiert wird. Auch anderen engagierten Bürgern, Gutmenschen und Kämpfern gegen Rechts geht es ähnlich, damit muß Schluß sein.

Daher verpflichtet das NetzDG alle sozialen Medien (wie Twitter oder Facebook), die mehr als zwei Millionen deutsche User haben (wie bei Twitter und Facebook), zu einer Löschung aller „offensichtlich rechtswidrigen Inhalte“ binnen 24 Stunden. Was rechtswidrige Inhalte sind, wird grob umrissen, aber nicht eingegrenzt. Die Deutungshoheit liegt in erster Linie bei dem Social-Media-Anbieter und in zweiter Linie bei einem Gericht, das entscheidet, ob der Anbieter einen Kommentar lieber hätte löschen sollen. Und das kann teuer werden. Bis zu 50 Millionen Euro kann das dem Internetdienst kosten. Da löscht man lieber einmal zu viel und auch im Zweifel. Denn immerhin sind die Aktienunternehmen gewinnorientiert und wollen unnötige Ausgaben vermeiden. Daß die deutsche Justiz ihre Souveränität in Beurteilung auf „rechtswidrig“ oder nicht an ein ausländisches Privatunternehmen abgibt, steht nochmal auf einem ganz anderem Zettel.

Am 1. Januar trat das Gesetz in Kraft. Vorher gab es eine Übergangphase, in der Facebook und Co. Abteilungen und Abläufe etablieren und testen durften. Denn die Internetgiganten gucken sich nicht jeden Post und jeden Kommentar, der geschrieben wird, einzeln an. Vielmehr setzen die Dienste auf die Mithilfe ihrer Mitglieder. So kann jeder aufmerksame Nutzer „Haßkommentare“ dem Betreiber melden, welcher diese dann prüft. Und so machten sich Heerscharen von Internetverbesserern auf und meldeten allerhand rechte Hetze, Verleumdung und Beleidigungen. Das Internet ist jetzt wieder ein sicherer und schöner Ort voller Sonnenschein und Heiterkeit… von wegen.

Linke Deutungsfanatiker meldeten alles. was ihnen nicht ins Weltbild paßte. Darunter auch sachlich fundierte Posts wie „KeinEinzelfall“. Eine Facebookseite, die lediglich offizielle Polizeimeldungen über Flüchtlingskriminalität veröffentlicht. Oder Islamkritiker wie Abdel-Samad.

Doch schon bald fraß die Revolution ihre Kinder. Denn auch Linke wurden für ihre Posts gemeldet und größtenteils erfolgreich gelöscht. So hatten sich das die Gutmenschen aber nicht vorgestellt. Von staatlicher Repression sonst immer verschont geblieben, trifft sie nun die „lieber einmal zu viel als zu wenig“-Löschmentalität von Twitter und Facebook mit voller Härte und ohne Gesinnungslorbeeren.

Denn auch Rechte können Posts melden, und so tobt seither auf den sozialen Kanälen des Internets ein eifriger Gesinnungskrieg.

Welcher gemeldete Beitrag nun wirklich „offensichtlich rechtswidriger Inhalt“ ist und welcher nicht,  entscheiden Abteilungen der Dienstleister, oder von ihnen beauftragte Firmen. Im Fall von Twitter weiß niemand so recht, wo oder wer diese Kontrolle vornimmt. Facebook ist in der Hinsicht schon transparenter. Denn der Social-Media-Erfinder hat die Dienstleisterfirma „Arvato“ damit beauftragt, die gemeldeten Inhalte zu prüfen. „Arvato“ arbeitet aus Deutschland heraus, und so kann man wenigstens davon ausgehen, daß die Mitarbeiter Deutsch verstehen und plumpe Beleidigungen von Satire unterscheiden könnten. Laut „Arvato“ wurden die Mitarbeiter extra für diese Aufgabe geschult. Wie gut und tiefgreifend die Schulung des Callcenterbetreibers schlußendlich war, kann jeder für sich selbst entscheiden, aber der Begriff „angelernter Laie“ dürfte wohl passend erscheinen.

Interessant ist aber auch, daß „Arvato“ ein Tochterunternehmen des Medienhauses Bertelsmann ist, welches viele selbsterstellte Umfrageergebnisse zur Meinungsforschung erhebt. Da kann man schon mal die Stirn runzeln, wenn ein Unternehmen, welches regelmäßige Stimmungsbilder der Bevölkerung zeichnet, auch dafür verantwortlich ist, was diese auf bestimmten Kanälen zu sehen hat und was nicht.

So turbulent steuerte das NetzDG auf seinen Stichtag zu, an dem es ernst wurde. An dem es mit allen Rechten und Pflichten in Kraft trat und soziale Medien Bußgelder fürchten mußten. Das war am 1. Januar. Noch am gleichen Tag wurde der Twitter-Account der AfD-Politikerin von Storch gesperrt, einen Tag später traf es das Satiremagazin „Titanic“. Und schon am 3. Januar hagelte es von allen Seiten harsche Kritik. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) bezeichnete die Sperrung des Titanic-Accounts als „Zensur“. Die Grünen sprachen sich gegen das NetzDG aus, obwohl sie sich bei der Abstimmung (mit immerhin sechs Abgeordneten) enthielten. Auch die EU-Justizkommissarin Jourová mahnt andere EU-Staaten davor, das NetzDG als Vorbild zu nehmen und daß der „chinesische Weg“ der 100-prozentigen Zensur nicht dem europäischen Geist entspreche.

DIE RECHTE war bereits selbst auf Facebook, Twitter und Instagram von Zensurmaßnahmen betroffen, die direkt oder indirekt auf das Konto des Maas-Zensur-Gesetzes gehen. Der mündige, kritische und selbstdenkende Bürger ist den Herrschenden ein Dorn im Auge, doch genau so sieht unser Ziel und das von uns vertretene Menschenbild aus. Deshalb wenden wir uns konsequent gegen die Zensurmaßnahmen des Merkel-Regimes, gegen die Gesinnungsparagraphen 86a und 130 StGB und kämpfen für echte Meinungs- und Redefreiheit!

Quelle: DIE RECHTE – Kreisverband Ostwestfalen-Lippe

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