Daß Kinderpornos zu den abartigsten Ausuferungen der sexuellen Phantasie zu zählen sind und auch der Besitz solcher verachtenswerten wie ekelhaften Machwerke strafbar ist, darf von niemanden angezweifelt werden. Vom Anschauen solcher widerwärtigen Bilder und Filme bis zur Ausübung von Mißbrauch und Vergewaltigung ist es oft nur eine schmale Gratwanderung. Seit Jahren sind die Behörden, besonders im Internet, aktiv auf der Suche nach Hinweisen und Tätern, die zweifelhafte Quellen nutzen und sich darin ihrer perversen Phantasien hingeben, indem sie mit anderen „Geschwistern im Geiste“ entsprechendes Bild- und Filmmaterial tauschen.
Wenn auch aus dem Umfeld von Bündnis 90/Die Grünen immer wieder mal Stimmen laut werden, die die Verurteilung wegen Kinderpornographie oder gar Kindesmißbrauchs als Kavaliersdelikt abtun wollen und ein geringeres Strafmaß für diese Abartigkeiten wünschen, sollte besonders von der Gesellschaft ein deutliches Zeichen gesetzt werden und diese Straftaten in aller Härte und Konsequenz verfolgt und verurteilt werden.
Der ehemalige FDP-Bundestagskandidat Markus Schiek aus Lemgo, der den Berichten nach über solche entarteten sexuellen Neigungen in höherem Maße verfügt, wurde 2017 dank Hinweisen aus den USA von den hiesigen Behörden nach Durchsuchungen seiner Büro- und Privaträume und nach Sammlung und Sichtung belastenden Materials dingfest gemacht. Immerhin hat er noch so viel Anstand besessen, daß er nach Bekanntwerden des Skandals 2017 seine Kandidatur für die Bundestagswahl zurückgezogen hat. Diesen Anstand läßt er jetzt vermissen, indem er Einspruch gegen den Strafbefehl über EUR 15.000,00 eingelegt hat.
Laut Schieks Rechtsanwalt, den in Strafsachen über die Stadtgrenzen Bielefelds hinaus sehr gut bekannten Juristen Dr. Holger Rosteck, soll der Strafbefehl auf EUR 80,00 Tagessatz reduziert werden. Dadurch verringert sich die Gesamtstrafe auf EUR 12.000,00. Es ist zu vermuten, daß hier nicht die Höhe des Strafbefehls im Vordergrund steht, sondern vielmehr die Tatsache, daß bei einer Akzeptanz jeder Strafe, gleich in welcher Höhe, Herr Schieck in dieser Sache als vorbestraft gilt.
Kindesmißbrauch, Kinderpornograhie etc. sind scheußliche und verachtenswürdige Taten. Es muß außer Frage sein, daß Strafen für solche Taten unverhandelbar sind und in aller Härte verfolgt werden.
Es scheint aber gerade bei den strammen links-rot-grünen Vertretern unter Zustimmung der Merkel´schen Rückschrittspartei ein Umdenken in dieser Sache stattzufinden. Zwangsehen mit Minderjährigen und weitere steinzeitliche Gebräuche in diese Richtung werden von dieser schreienden Minderheit als „Kulturbereicherung“ gefeiert.
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