Haverbeck-Prozeß in Detmold gestartet – Urteilsverkündung vertagt

Mit rund 75 Zuschauern war der Verhandlungssaal im Landgericht Detmold am Donnerstag, den 23. November bis auf den letzten Platz besetzt. Der ganz überwiegende Teil der Zuschauer waren Unterstützer der 89-jährigen Dissidentin Ursula Haverbeck, die sich in einer Berufungsverhandlung gegen drei erstinstanzliche Verurteilungen zu Haftstrafen verteidigte.

Ein kurzer Überblick über die einzelnen Anklagepunkte:

  • Im Verfahren Detmold I wurde Haverbeck wegen eines Briefes an den Bürgermeister der Stadt Detmold zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt.
  • Im Verfahren Detmold II wurde die Bürgerrechtlerin zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt, weil sie unmittelbar nach der Verhandlung im Verfahren Detmold I ihre verschriftlichte Verteidigungsrede an einige Zuschauer und Pressevertreter verteilt hatte.
  • Das Verfahren beim Amtsgericht Bad Oeynhausen endete mit einer elfmonatigen Freiheitsstrafe aufgrund einiger von Haverbeck geschriebenen Aufsätze, die sich insbesondere mit Fragen der Zeitgeschichte und des deutsch-jüdischen Verhältnisses befaßten.

Nach der Verlesung der drei erstinstanzlichen Urteile wurde Haverbeck das Wort erteilt. Stehend, ohne Manuskript, trug die für ihren Kampf um Meinungs- und Forschungsfreiheit weltweit bekannte Dissidentin ihre Verteidigungsrede vor. Sie schlug den Bogen von ihren Jugendjahren in Schweden über ihren Kampf gegen die atomare Aufrüstung in den frühen Jahren der Bundesrepublik bis hin zu ihrem aktuellen Einsatz für die Ent-Tabuisierung zeitgeschichtlicher Diskussionen. Ihre Ausführungen wurden mit lebhaftem Beifall von den Zuschauerrängen beantwortet.

Im weiteren Verlauf ging das Gericht auf die einzelnen Anklagepunkte näher ein und hatte dazu einige Nachfragen an die angeklagte Dissidentin, die Frau Haverbeck natürlich bereitwillig beantwortete. Zu einer kuriosen Szene kam es bei der Vernehmung der Lokalredakteurin Marianne Schwarzer von der Lippischen Landeszeitung: Mit einem Fax wollte sie beweisen, daß die Angeklagte ihren damaligen Brief an den Detmolder Bürgermeister auch an die Lippische Landeszeitung geschickt hätte. Auf den Einwand von Verteidigung und Gericht, das Fax beweise gar nichts, weil man den Absender aus dem Fax nicht herauslesen könne, gab sich Schwarzer patzig und sagte, daß sie sich trotzdem sicher sei, daß das Fax von Frau Haverbeck abgeschickt wurde. Das höhnische Gelächter und Geklatsche aus dem Publikum beantwortete Schwarzer damit, daß sie sich zum Publikum umdrehte und ebenfalls mitklatschte, was bei den Zuschauern natürlich für noch mehr Erheiterung sorgte. – Kein Wunder, daß Schwarzer diese für sie äußerst peinliche Episode in ihrem Prozeßbericht verschweigt.

Die Plädoyers der beiden bisher nicht in Revisionisten-Prozessen aufgetretenen Wahlverteidiger Haverbecks wurden von sachkundigen Prozeßbeobachtern allgemein positiv aufgenommen. Obwohl einige Aussagen der Wahlverteidiger für die Ohren eines Nationalisten schwer zu ertragen waren, brachten die Verteidiger doch sehr gute juristische Argumente ein, warum das Berufungsverfahren zu einem vollständigen Freispruch für die Angeklagte führen müsse. Der Pflichtverteidiger sparte sich in seinem Plädoyer zwar Reminiszenzen an die Politische Korrektheit, argumentierte im Vergleich zu den beiden Wahlverteidigern juristisch aber eher dünn. Alle drei Verteidigerplädoyers wurden vom Publikum erneut mit Applaus beantwortet.

Was Oberstaatsanwalt Vetter anschließend in seinem Plädoyer zustande brachte, war weniger ein juristischer Vortrag denn eine politische Wutrede. Der Angeklagten warf er beispielsweise vor, gar nicht diskutieren zu wollen – obwohl Haverbeck seit vielen Jahren jedem politisch interessierten Menschen die Hand zur offenen Diskussion reicht und auch immer wieder den Dialog mit der Judenheit sucht. Den Juden Gerard Menuhin, der ähnliche Auffassungen wie Haverbeck vertritt, bezeichnete der Oberstaatsanwalt sogar als „geisteskrank“. Wo jegliche Argumente fehlen, bleiben für den Ankläger wohl nur noch stumpfe Beleidigungen übrig. Zum Schluß forderte die Staatsanwaltschaft für Haverbeck eine Gesamtfreiheitsstrafe von 18 Monaten ohne Bewährung.

In Ihrem Schlußwort faßte Haverbeck ihre Erkenntnisse noch einmal zusammen und zeigte sich erfreut darüber, daß sie dem Gericht einige Aspekte näherbringen konnte, die vorher noch nicht zur Sprache gekommen waren. Der leidenschaftliche Appell der Bürgerrechtlerin an das Gericht, Gedankenfreiheit zu geben, wurde erneut mit starkem Applaus und teilweise stehenden Ovationen aus dem Publikum beantwortet. Das Urteil wird für nächste Woche Dienstag oder Mittwoch erwartet, der genaue Termin wird noch bekannt gegeben.

Quelle: DIE RECHTE – Kreisverband Ostwestfalen-Lippe

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