Die 87-jährige Dissidentin und Bürgerrechtlerin Ursula Haverbeck aus Vlotho nahm Ende Mai als Zuschauerin am sogenannten „Detmolder Auschwitz-Prozeß“ gegen das ehemalige SS-Mitglied Reinhold Hanning teil. Obwohl sie die Verhandlung in keinster Weise störte, sondern als kritische Bürgerin nur von ihrem Recht zur Beobachtung einer öffentlichen Hauptverhandlung Gebrauch machte, stilisierte die Lügenpresse Haverbecks Erscheinen vor dem Landgericht Detmold zum Skandal hoch.

Wer einmal die Ehre hatte, diese Große Dame des deutschen Nationalismus persönlich kennenzulernen, der weiß auch, daß Haverbeck nie eine Diskussion mit dem politischen Gegner ablehnen würde. Erst recht käme es ihr nicht in den Sinn, gegen irgendeine Person den Rauswurf aus einem Gerichtssaal zu fordern.

Doch nicht jeder schätzt die Meinungsfreiheit so sehr wie Ursula Haverbeck. Da gibt es zum Beispiel Bernadette Gottschalk und ihren Mann Joachim aus Laatzen in der Nähe von Hannover. Diese beiden Personen fordern in einem Brief an NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft und Justizminister Thomas Kutschaty (beide SPD), Ursula Haverbeck für die restlichen Verhandlungstage von vornherein als Zuhörerin auszuschließen.

Die Gottschalks fordern in ihrem frechen Brief unumwunden ein Sonderrecht: Um angeblich eine „befriedete emotionale Situation für die Holocaust-Überlebenden“ zu gewährleisten, solle das Frau Haverbeck zustehende Anwesenheitsrecht bei einer öffentlichen Verhandlung zurückstehen. Eine alte Dame soll also von der Verhandlung ausgeschlossen werden, damit bestimmte Herrschaften im Gerichtssaal ihre liebe Ruhe haben und nicht mit der Anwesenheit einer kritischen Öffentlichkeit belästigt werden.

Keine Unbekannten: Bernadette und Joachim Gottschalk

Die Eheleute Bernadette und Joachim Gottschalk sind wahrlich keine Unbekannten: Bereits in den Jahren 2013 und 2014 provozierten sie auf Veranstaltungen zum Volkstrauertag, an dem traditionell den Opfern aller Kriegstoten gedacht wird, mit eigenen Kränzen, die das Gedenken einseitig auf eine bestimmte Opfergruppe lenkten. Nach beiden Gedenkveranstaltungen, welche die Gottschalks für ihre einseitige Vergangenheitsbewältigung mißbrauchen wollten, kam es zu Zivilprozessen, weil sie sich durch kritische Äußerungen von SPD-Mitgliedern (!) herabgewürdigt fühlten. Die Klageschrift betreffend den Geschehnissen am Volkstrauertag 2014 ist hier einsehbar und bietet ein erhellendes Bild über die Gedankenwelt dieser Personen. Doch damit nicht genug, ist das Ehepaar Gottschalk seither fleißig dabei, allen möglichen Politikern in Niedersachsen Briefe zu schreiben und auf die Geschehnisse am Volkstrauertag hinzuweisen.

Auf der einen Seite haben wir also eine 87-jährige Dissidentin, die ihr ganzes Leben lang für Meinungs- und Forschungsfreiheit gekämpft hat und die jederzeit auch mit politischen Gegnern eine Diskussion führen würde. Und auf der anderen Seite haben wir zwei Eheleute, die anscheinend schon einen halben Nervenzusammenbruch kriegen, wenn sie nur mit Andersdenkenden in einem Raum sitzen müssen.

Weitere Termine im Auschwitz-Prozeß: Kritische Öffentlichkeit erwünscht!

Im Detmolder Auschwitz-Prozeß gegen den 94-jährigen Hanning wird am 9., 10. und 11. Juni jeweils um 10.00 Uhr weiterverhandelt. Die Hauptverhandlung findet im Gebäude der Industrie- und Handelskammer (Leonardo-da-Vinci-Weg 2, 32760 Detmold) statt.

Der wahrscheinlich letzte Verhandlungstag mit der Urteilsverkündung findet am Freitag, den 17. Juni um 14.00 Uhr statt. Dieser letzte Verhandlungstag findet nicht im IHK-Gebäude, sondern im Landgericht Detmold (Paulinenstraße 46, 32756 Detmold) statt.

Nach dem dreisten Gebaren der Gottschalks wäre es ganz besonders erfreulich, wenn an diesen letzten Verhandlungstagen möglichst viel kritische Öffentlichkeit im Saal zugegen ist. Beachten Sie hierbei, daß es insbesondere am letzten Verhandlungstag zu einem starken Andrang kommen wird und daß Sie also mindestens eine Stunde vor Verhandlungsbeginn anwesend sein sollten, um noch einen Platz im Zuhörersaal zu bekommen!

Ergänzung 09.06.: Laut „Neue Westfälische“ haben die Gottschalks ihr Gesuch an die NRW-Ministerpräsidentin und den Justizminister wieder zurückgezogen. Na also, geht doch!

Quelle: DIE RECHTE – Kreisverband Ostwestfalen-Lippe

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