Salzgitter: Pädophiler Lehrer zu Bewährungsstrafe verurteilt

Im Oktober 2018 wurde bekannt, daß ein Lehrer aus Salzgitter im Jahr 2013 eine 14-jährige Schülerin genötigt habe, ihm Nacktbilder zu schicken. Die damals 14–Jährige tat dies auch, da er ihr versprach, ihre Note in der Klassenarbeit zu verbessern und auf ein Elterngespräch zu verzichten. Ebenfalls im Oktober 2018 wurde vom Amtsgericht Salzgitter ein Strafbefehl gegen den Lehrer erlassen. Nicht aber wegen sexueller Belästigung oder sexueller Nötigung, nein, wegen Bestechlichkeit! Das Urteil von zehn Monaten Haft wurde zur Bewährung ausgesetzt. Gegen diesen Strafbefehl legte der Lehrer im Oktober 2018 Widerspruch ein. Doch der inzwischen 37-jährige Lehrer zog seinen Widerspruch nun zurück. Somit ist der Strafbefehl vom Amtsgericht Salzgitter wegen Bestechlichkeit rechtskräftig.

Dies ist aber nicht der einzige Fall des Lehrers, er bot zwei weiteren Mädchen bessere Noten für Küsse an. Da sich die betroffenen Mädchen auf das Angebot nicht einließen, sieht die zuständige Staatsanwaltschaft in Braunschweig keinen Handlungsbedarf und stellte die Ermittlungen ein. Die Landesschulbehörde in Lüneburg teilte mit, daß sie das Disziplinarverfahren gegen den Lehrer wiederaufgenommen hat. Im weiterem teilte die Behörde mit, daß der Lehrer seit der Einleitung des Disziplinarverfahrens nicht mehr unterrichtet. Somit bleibt die Hoffnung, daß dieser pädophile Lehrer zumindest nicht mehr auf Kinder oder Jugendliche losgelassen wird.

Warum die Staatsanwaltschaft Braunschweig hier keine Sexualstraftaten sieht, wird wohl ihr Geheimnis bleiben. Da der Lehrer wegen Bestechlichkeit verurteilt wurde, kommt es einem eher so vor, als wären ihm die Bilder aufgedrängt worden. Somit kann man nur hoffen, daß der pädophile Lehrer von der Schulbehörde aus dem Schuldienst entfernt wird. Wir fordern, daß die Ermittlungen wiederaufgenommen werden, es gilt festzustellen, welches konkrete Sexualdelikt hier vorliegt. Im weiteren ist der Lehrer aus dem Schuldienst zu entfernen und aus dem Beamtenstand zu entlassen, sowie mit einem Berufsverbot zu belegen.

Quelle: DIE RECHTE – Landesverband Niedersachsen

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