In den letzten Tagen spielte sich im hessischen Neukirchen (Schwalm-Eder-Kreis) eine Lokalposse ab, die wir mit dem entsprechenden juristischen Druck erfreulich schnell zu einem positiven Abschluß bringen konnten. Alle Wahlplakate von DIE RECHTE, die auf Veranlassung des Bürgermeisters Klemens Olbrich (CDU) am Montag entfernt worden sind, hängen wieder an ihren ursprünglichen Orten!
Am Montag erhielten wir einen Anruf vom Ordnungsamt der 7.000-Einwohner-Gemeinde im Knüllgebirge. Einige Bürger hätten sich über unsere Wahlplakate beschwert, insbesondere das provokante „Israel ist unser Unglück“-Motiv erhitzte die Gemüter einiger pro-zionistischer Spießbürger aus dem Schwalm-Eder-Kreis. Daraufhin entschied Bürgermeister Klemens Olbrich eigenmächtig, den städtischen Bauhof mit der Entfernung und Einlagerung der Plakate zu beauftragen. Unsere Rechtsabteilung zeigte sich sehr verwundert über die äußerst eigenwillige Rechtsauffassung des Bürgermeisters, daß ihn die Beschwerden irgendwelcher Bürger dazu berechtigen würden, unsere Plakate abhängen zu lassen. Bei einer Nachschau in den verschiedenen Ortsteilen von Neukirchen, wo unsere Parteikameraden vom Landesverband Hessen schon sehr aktiv waren, stellten wir fest, daß nicht nur die Plakate mit der Aufschrift „Israel ist unser Unglück“ entfernt wurden, sondern schlichtweg alle Wahlplakate von DIE RECHTE verschwunden waren!
Wir fragten uns natürlich erstmal, ob Olbrich denn völlig verrückt geworden sei, derart kraß rechtswidrig in den Europawahlkampf einzugreifen. Schriftlich wurde dem Bürgermeister eine Frist bis Mittwoch, 14 Uhr, gesetzt, dafür zu sorgen, daß unsere Wahlplakate wieder ordnungsgemäß an den ursprünglichen Stellen angebracht werden, andererseits wir mit ihm die Gesetzbücher hoch- und runterfahren würden. Daraufhin wurde der Bauhof zunächst am Dienstag damit beauftragt, alle Wahlplakate, die nicht das Israel-Motiv beinhalten, wieder aufzuhängen. Angeblich hätte es sich ohnehin nur um ein „Mißverständnis“ gehandelt. Die Plakate mit der Aufschrift „Israel ist unser Unglück“ allerdings würden bis zu einer Klärung der juristischen Situation weiterhin eingelagert.
Aber nicht mit uns! Wir informierten Olbrich über den Einstellungsbeschluß der Staatsanwaltschaft Dortmund vom 20.02.2019 (Az. 600 Js 55/19). Die StA Dortmund, die gänzlich unverdächtig ist, Nationalisten mit Samthandschuhen anzufassen, hatte nämlich bereits klipp und klar entschieden, daß es sich bei „Israel ist unser Unglück“ um eine erlaubte Formulierung handelt. Beachtenswert in diesem Zusammenhang ist auch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen aus dem Jahr 2017 (Az. 14 L 1316/17). Demnach müssen die Inhalte der Wahlplakate nämlich nur zwei Voraussetzungen erfüllen: Sie dürfen nicht gegen Gesetze verstoßen und sie müssen (im weitesten Sinne) etwas mit der anstehenden Wahl zu tun haben. Auf welcher juristischen Grundlage sich Olbrich dazu berechtigt sah, das Entfernen der Plakate anzuordnen, „weil Bürger sich darüber beschwert hätten“, bleibt wohl sein Geheimnis.
Am Mittwoch um 13.06 Uhr, also genau 54 Minuten vor Fristende, erhielten wir aus Neukirchen die Mitteilung, daß die Ordnungsbehörde übereingekommen ist, daß auch die Plakate mit der Aufschrift „Israel ist unser Unglück“ aufgehängt werden dürfen. Der städtische Bauhof mußte also erneut ausrücken, um auch diese Plakate wieder ordnungsgemäß aufzuhängen. Bei einer Nachschau durften wir mit Zufriedenheit feststellen, daß dies mittlerweile geschehen ist.
Damit bleibt Klemens Olbrich weiterer juristischer Ärger erspart. Wäre er nicht zurückgerudert, hätte dies nicht nur ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht bedeutet, sondern es stand auch der Verdacht von Diebstahl und Unterschlagung im Raum. Außerdem wäre ein Disziplinarverfahren gegen ihn beantragt worden. Es war also zweifelsohne die richtige Entscheidung des Bürgermeisters, sich in buchstäblich letzter Minute doch noch unserer Rechtsauffassung anzuschließen. Schließlich hat er momentan schon genug juristischen Ärger am Hals: Am Abend des 18. Juni 2016 ertranken drei syrische Asylantenkinder in einem Feuerwehrlöschteich im Neukirchener Ortsteil Seigertshausen. Laut der Anklageschrift, die demnächst vor dem Amtsgericht Schwalmstadt verhandelt wird, hatte es Olbrich als Verantwortlicher für Sicherungsmaßnahmen versäumt, den Löschteich als potentielle Gefahrenquelle abzusichern und einzuzäunen. Die Staatsanwaltschaft wird ihm deshalb fahrlässige Tötung vor, im Falle einer Verurteilung drohen ihm bis zu fünf Jahre Haft. Noch mehr juristischen Ärger kann Olbrich also derzeit wahrlich nicht gebrauchen.
Quelle: DIE RECHTE – Landesverband Hessen
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