Ende des letzten Jahres wurde bekannt, daß ein Elternbundfunktionär aus Hamburg gegen Deutschland und die Deutschen gehetzt hatte. Unter anderem sollen die Worte „Köterrasse“ und „Schlampe“ gefallen sein.

Der Elternbund ist Teil der Türkischen Gemeinde in Hamburg und Umgebung und soll als Integrationspartner der Stadt fungieren. Wie hervorragend das funktioniert, zeigte sich in Aussagen eines Beirats, der nach der Armenienresolution des Bundestags die Deutschen als „Köterrasse“ beschimpft und den Satz „Diese Schlampe mit dem Namen Deutschland hat uns den Krieg erklärt – und wir schweigen immer noch“ gesagt haben soll. Auch der Wunsch nach Zerstörung wird in einem Satz „Möge Gott ihren Lebensraum zerstören“ deutlichgemacht. Man stelle sich einmal vor, ein Politiker einer nationalen Partei würde Aussagen dieser Art treffen. Die Empörungswelle wäre kaum aufzuhalten und die Staatsanwälte der Republik würden sich sofort auf den Fall stürzen.

In diesem Fall wies die Staatsanwaltschaft Hamburg nun allerdings die Anzeige gegen den Elternrat wegen Beleidigung und Volksverhetzung zurück. Grund hierfür ist, daß es sich bei den „Deutschen“, gemeint sind hier Menschen mit BRD-Staatsangehörigkeit, um die „Bevölkerungsmehrheit“ und nicht um einen „Teil der Bevölkerung“ handelt. Volksverhetzend handelt man aber nur, wenn man gegen „Teile der Bevölkerung“ hetzt. Die Erklärung, warum die Mehrheit nicht Teil eines Ganzen sein soll, bleibt die Staatsanwaltschaft uns allerdings schuldig.

Weiter ausgeführt wird lediglich, daß die „Deutschen nicht beleidigungsfähig“ wären, da es sich bei ihnen „nicht um einen verhältnismäßig kleinen, hinsichtlich der Individualität seiner Mitglieder faßbaren Kreis von Menschen handelt“. Die gleiche These, einfach mit anderen Worten noch einmal wiederholt.

Sprich, solange wir „Deutschen“ in der Mehrheit in diesem Land sind, darf man uns frei heraus beleidigen und Volksverhetzung gegen uns betreiben wie man möchte, es dürfte straffrei ausgehen.

Wer glaubt angesichts solcher Entscheidungen noch an einen fairen Rechtsstaat, der alle vor dem Gesetz gleich behandelt? Mit solch einer Entscheidung werden die Deutschen zu Menschen zweiter Klasse im eigenen Land erklärt, nicht von irgendjemand, von staatlicher Stelle wohlgemerkt.

Quelle: DIE RECHTE – Landesverband Baden-Württemberg

Bild: Michael Grabscheit / pixelio.de

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