Große Prozesse bringen sowohl die Justiz als auch andere Beteiligte manchmal an den Rand ihrer Leistungsfähigkeit.
Wenn man 26 Angeklagten jeweils zwei Verteidiger zuordnet, um das Verfahren zu sichern (damit es ordnungsgemäß weitergehen kann, wenn ein Verteidiger mal krank wird oder aus sonstigem Grund ausfällt), dann hat man allein schon 78 Menschen auf einem Fleck. Dazu kommen drei Berufs- und zwei Laienrichter, ein Protokollführer und mindestens ein Staatsanwalt, eher noch zwei, damit er sich gegenüber einer solchen Vielzahl von Anwälten nicht einmal fühlt. Dann wären wir schon bei 86. Weil die Angeklagten vermeintlich so gefährlich sind, hat man dann noch ca. 20 Justizwachtmeister im Saal, und ein paar Plätze müssen ja auch für Reporter und die interessierte Öffentlichkeit bleiben. Es ist im Koblenzer Landgericht ein wenig eng, was gerade bei den in den letzten Tagen herrschenden hochsommerlichen Temperaturen nicht gerade angenehm ist.
Erfreulich ist, daß unter dieser Beeinträchtigung ALLE leiden – vom in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten bis hin zum Vorsitzenden Richter der Kammer. Ausgleichende Gerechtigkeit sozusagen.
Andere Probleme betreffen naturgemäß überwiegend bis ausschließlich die Angeklagten.
So wurde im inzwischen dritten Verhandlungstag die Frage thematisiert, wie denn überhaupt die Angeklagten die gut 10.000 Seiten Prozeßakten im Gerichtssaal mitlesen können. Denen, die in Haft sind, wird die Nutzung moderner Elektronik verwehrt – sie könnten damit ja illegalerweise Kontakt mit der Außenwelt aufnehmen. Aber was dann? Soll man vor jeden ca. 20 Aktenordner hinstellen? Das würde den ohnehin begrenzten Platz noch mehr begrenzen. Die Lösung dieses Problems ist noch nicht bekannt.
Andere Details erinnern an den Aufschrei der Medien bei einem Prozeß in Moskau gegen „Pussy Riot“. Dort wurde vor allem von westlichen Medien bemängelt, daß die drei jungen Frauen nach dem Ende der meist 10- bis 12-stündigen Verhandlungstage nicht einmal ein Abendessen bekamen. Eine von ihnen kollabierte daraufhin wegen Unterzuckerung fast im Gerichtssaal und mußte medizinisch betreut werden.
Ganz so schlimm sind die Verhältnisse in Deutschland offenbar nicht. Aber als befremdlich wurde thematisiert, warum einige der in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten seit Tagen kein warmes Essen bekommen, sondern von „Kaltverpflegung“ leben müssen. Oder, wie die Rhein-Zeitung es noch ein wenig drastischer ausdrückte: „Von Wasser und Brot.“
Es ist schon befremdlich, mit was für Problemen sich eine Staatsschutzkammer gelegentlich herumschlagen muß.
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