Videoüberwachung in der Emscherstraße: Lahme Polizei! (von Christian Worch)

Wie berichtet, haben Bewohner des Hauses Emscherstraße 2 in Dortmund-Dorstfeld gegen die beabsichtigte Video-Überwachung der sehr kurzen Straße Klage zum Verwaltungsgericht erhoben und zugleich einen Antrag auf Einstweilige Anordnung gestellt, die geplante Überwachung bis zur Entscheidung in der Hauptsache zu untersagen.

Offenbar war das Polizeipräsidium Dortmund auf diese rasche und konsequente Reaktion auf seine vollmundige Ankündigung nicht wirklich vorbereitet. Den Herrschaften fiel jetzt nichts besseres ein, als vor Gericht eine Verlängerung der Frist zur Stellungnahme um einen Monat zu erbitten. Lustigerweise sogar, ohne diesen Antrag zu begründen…..

Das fand der Vorsitzende Richter des Verwaltungsgerichts nicht so sonderlich lustig. Er teilte mit, die Fristverlängerung könne nicht gewährt werden, solange unklar sei, ob und gegebenenfalls ab wann die fragliche Überwachungseinrichtung in Betrieb genommen werde.

Nun hatte Polizeipräsident Langer im Januar vollmundig angekündigt, dies werde „zeitnah“ geschehen.

Damit ist wohl nichts. Dem Gericht gegenüber mußte er eingestehen: Da die Umsetzungsplanung der Maßnahme noch nicht beendet sei, sei nicht vor Mitte des Jahres mit dem Beginn der Video-Überwachung zu rechnen.

Moment mal! Am 21. Januar ging die Sache durch die Medien, mit dem Zitat „zeitnah“. Nach dem gängigen Kalender ist „Mitte des Jahres“ der 30. Juni oder der 1. Juli. Vielleicht ein paar Tage mehr oder weniger. Also insgesamt rund fünf Monate ab Ankündigung. Und das soll zeitnah sein?!

Tja, da klafft zwischen Propaganda und Wirklichkeit doch ein ziemlich großer Unterschied.

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