Unter fadenscheinigen, juristisch nicht haltbaren Gründen hat das Polizeipräsidium Bielefeld die Geburtstagsdemonstration für Ursula Haverbeck, die am 9. November 2019 stattfinden soll, untersagt. Angeblich sei der Aufzug, der am Samstag nach ihrem Geburtstag geplant ist, eine „Provokation“ und würde im Zusammenhang mit der sogenannten „Reichspogromnacht“ stehen – tatsächlich ist es schlichtweg das nächstmögliche Datum, im vergangenen Jahr demonstrierten am 10. November 2018, einem Samstag, rund 500 Nationalisten anläßlich des 90. Geburtstages der inhaftierten Dissidentin Ursula Haverbeck.
Unabhängig von den Umständen der Terminwahl, ist auch ein grundsätzliches Demonstrationsverbot an Tagen wie dem 9. November – oder auch dem 27. Januar – nicht haltbar. Amüsanterweise führt die Polizei in ihrer Verfügung, die mit 14 Seiten vergleichsweise dünn ausfällt, ausgerechnet ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes an, das im Eilverfahren eine Kundgebung an einem 27. Januar untersagt hatte, im späteren Hauptsacheverfahren stellte das Bundesverwaltungsgerichts jedoch die Rechtswidrigkeit dieses Verbotes fest. Einen Umstand, den die Bielefelder Polizei wohl übersehen hat.
Selbstredend wurde mittlerweile durch die Rechtsabteilung der Anmelder Klage zum Verwaltungsgericht Minden eingereicht, das in den nächsten Wochen über die Rechtmäßigkeit des Versammlungsverbotes entscheiden muß. Sollte das Gericht wider Erwarten an dem Verbot festhalten, steht das Oberverwaltungsgericht Münster als nächste Instanz für den weiteren Rechtsweg zur Verfügung, letztendlich könnte die Entscheidung auch beim Bundesverfassungsgericht liegen. Haltet Euch den 9. November frei und informiert Euch regelmäßig über den aktuellen Stand des Rechtskampfes.
Wir werden Ursula Haverbecks 91. Geburtstag angemessen begehen – allen Schikanen zum Trotz!
Quelle: www.freiheit-fuer-ursula.de
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