Durch Radio Bremen wurde gestern abend bekannt, daß zwei für heute vorgesehene Mahnwachen in Weyhe von der Stadt verboten worden sind. Um 13.00 Uhr wollten Vertreter der NPD-Landesverbände Niedersachsen und Bremen am Ort des Mordes einen Kranz legen, und um 15.00 Uhr sollte eine von einem uns bisher nicht bekannten Mann veranstaltete Mahnwache beginnen. Gerüchte, daß auch dieser Mann der radikal rechten Szene angehört, haben sich bisher nicht bestätigt.
Das Verbot dieser nicht-staatlichen Gedenkveranstaltungen wird damit begründet, daß im Internet wütende Vergeltungsaufrufe kursierten und mit einer lynchmobartigen Stimmung zu rechnen sei.
Das ist natürlich eine äußerst schwache Begründung, die einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten würde: Dazu müßte man erst einmal genau wissen, wer diese anonymen Schreiber sind, und ob die jeweiligen Veranstalter sich diese zurechnen lassen müssen oder mit ihnen überhaupt nichts zu tun haben. Eine „gerichtsverwertbare Tatsache“ sind solche Internet-Aufrufe in aller Regel nicht.
Wahrscheinlich aber hat die Stadt – ganz hinterfotzig! – das Verbot am Freitagabend so spät erlassen, daß die Betroffenen sich dagegen nicht mehr gerichtlich wehren können. Die Verwaltungsgerichte machen üblicherweise am Freitagnachmittag ihre Pforten zu, und danach noch einen gerichtlichen Not- und Eildienst aufzutreiben, ist schon ein kleines Kunststück, das nur wenige Demonstrationsorganisatoren beherrschen.
Damit haben Bürgermeister und örtlicher Pfarrer sich ihrer Meinung nach wohl die Exklusivität ihrer städtischen Gedenkveranstaltung gesichert, die sich gegen Gewalt und natürlich auch gegen rechts richtet. „Gegen rechts“ ist anscheinend heute ein unverzichtbarer Zusatz.
Vor Ort mag man mit einer solchen Maßnahme und einem entsprechend martialisch wirkenden Polizeiaufgebot die Situation „befrieden“. „Befrieden“ natürlich nicht in dem Sinne, daß sonst Unfriedlichkeit oder Aufruhr drohen, sondern in dem Sinne, daß die Amts- und Würdenträger unter sich sind, daß sie sich keinen unbequemen Fragen von Bürgern oder gar von politischen Aktivisten stellen lassen müssen.
Die Konsequenzen dieses nur zu durchsichtigen Vorgehens könnten aber erheblich weiter reichen. Empörung läßt sich mit den Mitteln bewaffneter Staatsgewalt immer nur zeitweilig und örtlich unterdrücken. In eben diesen berühmt-berüchtigten Internetquellen kann man lesen, daß die Wut vieler Bürgerinnen und Bürger sich inzwischen längst nicht mehr gegen die Täterbande und ihren einsitzenden Haupttäter richtet, sondern gegen den Umgang staatlicher Stellen mit diesem tragischen Fall. Und immer mehr Menschen realisieren, daß dies kein Einzelfall mehr ist, der nur einem oder einer relativ kleinen Gruppe von vielleicht alkoholisierten Jugendlichen oder Heranwachsenden zuzurechnen ist. Sondern daß es sich um die unvermeidlichen Folgen der Anwesenheit von immer mehr Fremden in unserem Land handelt, um eine kulturelle Kluft, die in allzuvielen Fällen nicht durch Assimilation oder Integration überwunden werden kann. Eben jene Kräfte, die Deutschland de facto zu einem Einwanderungsland gemacht haben und Multi-Kulti propagieren, sind insofern natürlich auch für die Folgen ihrer Politik verantwortlich. Und das versuchen sie jetzt zu verschleiern. Nötigenfalls sogar mit den Mitteln bewaffneter staatlicher Macht.
Interessant hierbei ist der Vergleich zu einem Vorgang, der sich vor nicht allzulanger Zeit in Berlin abgespielt hat. Da wollte ein Deutscher einen Streit anläßlich eines Fußballspiels schlichten. Die Streitparteien – Türken, Araber, Moslems – hörten tatsächlich auf der Stelle auf, sich untereinander auszusetzen – und gingen gemeinsam auf den Mann los. Dieser flüchtete in sein Haus, vor dem sich ein drohender Mob zusammenrottete und Anstalten machte, das Haus zu stürmen. Daher ging er hinaus, wobei er klugerweise nicht auf die Friedlichkeit dieser „ausländischen Mitbürger“ vertraute, sondern ein Messer mitnahm. Prompt wurde er angegriffen und dabei schwer verletzt; allerdings büßte einer der Angreifer das mit seinem Leben.
Das Leichenbegängnis dieses jungen Mannes arabischer Abstammung wurde zu einer Machtdemonstration der Fremden. Es gab Bilder, die an den Gaza-Streiten erinnern, wenn die Palästinenser dort einen ihrer Märtyrer zu Grabe tragen. Etwa dreitausend Menschen folgten dem Sarg durch die Straßen, brüllten nach Blut und Rache. Offenbar sah da kein Bürgermeister und kein Polizist die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet! Niemand sprach ein Verbot aus, niemand löste die Versammlung auf oder setzte zumindest die radikalsten Krakeeler fest.
Ganz offenbar herrscht in Deutschland inzwischen eine Art von zwei-Klassen-Recht. Man könnte es auch zwei-Rassen-Recht nennen.
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