Der langatmige Prozeß um das so genannte „NSU“-Phantom vor dem Münchener Oberlandesgericht ist noch nicht zu Ende, da erfinden die staatlichen Behörden offenbar schon einen Nachfolger des angeblichen „Nationalsozialistischen Untergrundes“ (NSU). So berichtet der Spiegel aktuell von abgeschlossenen Terrorermittlungen der staatlichen Behörden gegen mindestens fünf bundesdeutsche und drei osteuropäische Personen aus dem volkstreuen Lager.
Bei den bekannten deutschen Verdächtigen handelt es sich um nationale Aktivisten, die bisher ausschließlich in diversen legal arbeitenden politischen Organisationen in der BRD Verantwortung wahrnahmen. Im weiteren Visier der Terror-Fake-Fahnder befanden sich auch zwei bisher unbekannte Tschechen und ein namentlich bekannter ungarischer Staatsbürger.
Laut Vorwürfen der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe sollen sich die Verdächtigen angeblich gemeinsam unter dem frei erfundenen Gruppennamen „Zweiter Frühling“ zusammengeschlossen haben, um nach Vorbild des „NSU“-Phantoms europaweit Zigeuner zu töten. Entsprechend platzierte V-Männer hätten in der Zeit von 2012 bis 2016 allerdings keine Ergebnisse für die ominöse Behauptung beischaffen können, welche eine Anklage der Bundesanwaltschaft gerechtfertigt hätte. So soll laut Medienmeldung das Ermittlungsverfahren gegen die nationalen Aktivisten dann auch Anfang 2016 lautlos eingestellt worden sein. Die zu Unrecht Bespitzelten erhielten allerdings niemals einen entsprechenden Einstellungsbescheid. Somit könnten diese unglaublichen Beschuldigungen jederzeit wieder für unübersehbare Repressionen und Kriminalisierungskampagnen durch die Systemorgane aktiviert werden. Verfassungsschützer sprechen im „Spiegel“ jetzt trotz der scheinbaren Verfahrenseinstellung von einem Erfolg ihres Einsatzes. Dies ist jedoch nicht die einzige Ungereimtheit in dem Fall.
Interessant an der Terrorfake-Ermittlung ist nicht nur das Hirngespinst einer angeblichen mordlüsternen Gruppe „Zweiter Frühling“ alleine, sondern daß es sich bei einem der beiden in dem Fall ergebnislos arbeitenden V-Männer um einen bereits aus den „NSU“-Phantom-Ermittlungen bekannten sprengstoffgeschulten Spitzel aus dem Rheinland handeln soll. Ihn verdächtigten zahlreiche Innenpolitiker und Journalisten, für einen Bombenanschlag auf ein Kölner Lebensmittelladen im Jahre 2000 verantwortlich zu sein, der von den Behörden dem Komplex um das „NSU“-Phantom zugerechnet wird.
Denn der seit 1989 als V-Mann für das nordrheinwestfälische Landesamt für Verfassungsschutz arbeitende Mann wies eine frappierende Ähnlichkeit mit der Phantomzeichnung des damaligen Kölner Bombenlegers auf. Als nach der Entdeckung des „NSU“-Phantoms die Vorwürfe gegen den Spitzel immer lauter wurden, schaltete ihn der Verfassungsschutz als Agenten einfach ab. Von 2013 bis 2015 führte die Schlapphutbehörde in NRW den Mann allerdings erneut als bezahlten Zuträger auf seiner Lohnliste. In einer geheimen Sitzung von BRD-Sicherheitsbehörden mit ausgewählten Bundestagsabgeordneten wurde jüngst diese Reaktivierung des V-Manns ausgerechnet mit seinem Einsatz gegen die staatlich-halluzinierte Gruppe „Zweiter Frühling“ gerechtfertigt.
Allerdings erst einer Interview-Anfrage des „Spiegel“ bei den einst Verdächtigen ist es nun zu verdanken, daß die Ermittlungen rund um die Phantom-Terrorgruppe den Betroffenen überhaupt bekannt wurden. Zudem dürften die „NSU“-Opferfamilien samt ihrer Anwälte die freie behördliche Erfindung einer bei Ausländern ängsteschürenden „NSU“-Nachfolgeorganisation als besonders perfide Angelegenheit empfinden. Und nicht wenige bewerten dies sicher auch als nochmalige Verhöhnung ihrer toten Angehörigen.
Des weiteren verschlingen über drei Jahre intensive Strafermittlungen eine Unmenge an Geld und einen massiven Einsatz von entsprechendem Personal, das für die tatsächliche Terrorbekämpfung in Deutschland weitaus zielführender eingesetzt hätte werden können. Vielleicht wäre bei anderer Gewichtung der Mittel ein blutiger Fall Amri auf dem Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember 2016 verhindert worden.
Daß solche staatlichen Bespitzelungen auch das komplette politische, berufliche und soziale Umfeld der Betroffenen über Jahre hinweg im Auge hatten, Telefongespräche mitschnitten und sonstige Daten unrechtmäßig über die fälschlich Verdächtigen erhoben wurden, liegt auf der Hand. Dieser massive Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der nationalen Repressionsopfer, ihrer Familien und Bekannten sollte offensichtlich staatlich vertuscht werden.
Um dieser Kriminalisierung der Behörden entschieden entgegenzutreten, haben sich die zu Unrecht verdächtigen Personen nun in einer Betroffenengruppe zusammengeschlossen und prüfen über Anwälte zurzeit entsprechende rechtliche Schritte gegen die ermittelnden Behörden.
Die Betroffenen der Terror-Fake-Ermittlung sind scheinbar alle aufgrund ihres legalen öffentlichen Einsatzes für die nationale Sache ins Visier von Geheimdiensten, Bundeskriminalamt (BKA) und Bundesanwaltschaft geraten.
Dieser neuen Qualität der Repression und Kriminalisierung von Seiten des volksfeindlichen Systems wollen wir auch durch den Nationalen Widerstand eine entsprechende Gegenöffentlichkeit entgegensetzen und die Verantwortlichen für die Falschbehauptungen und Bespitzelungen nach Möglichkeit entlarven.
Sollte diese neue Form der staatlichen Verunglimpfung im Merkelregime Schule machen, sind weitere jahrelange inflationäre Ermittlungsverfahren, Hausdurchsuchungen, SEK-Einsätze und staatliche Ausforschungen in allen Bereichen des Lebens aufgrund haltloser Beschuldigungen für nationalgesinnte Deutsche nicht mehr Einzelfall, sondern an der Tagesordnung. Arbeiten wir deshalb alle gemeinsam daran, diese negative Entwicklung aufzuhalten.
Für die Betroffenengruppe: Thomas „Steiner“ Wulff
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