Bremens Innensenator ist mit seinem Erlaß, daß diverse Reichskriegs- und Reichsflaggen in Bremen nicht mehr öffentlich gezeigt werden dürfen, krachend auf den Bauch gefallen.
Die NPD hatte für den 17. Oktober in Bremerhaven, das als Exklave zum Bundesland Bremen gehört, eine Kundgebung angemeldet, mit der sie gegen diesen Erlaß demonstrieren und natürlich dazu auch die schwarz-weiß-rote Flagge des alten Kaiserreiches zeigen wollte. Eine Auflage, daß dies nicht erlaubt sei, wurde von der NPD vor dem Verwaltungsgericht Bremen angefochten. Die Anfechtung wurde von dem NPD-Anwalt Peter Richter geführt, der im Versammlungsrecht sehr erfahren ist.
Das Verwaltungsgericht entschied am Donnerstag, daß „die aufschiebende Wirkung der Klage wiederhergestellt werde“, was im Klartext heißt, daß die Flaggen gezeigt werden dürfen.
Die Seestadt Bremerhaven, die als Exklave eine eigene Versammlungsbehörde hat, legte dagegen Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht ein. Diese Beschwerde ist am Freitagnachmittag gescheitert, sie wurde zurückgewiesen. Für die NPD und ihren Anwalt ein Sieg auf voller Linie; für Bremens Innensenator eine böse, böse Klatsche!
Das Flaggenverbot, das inzwischen mehrere Bundesländer übernommen haben, ist damit allerdings noch nicht generell aus der Welt. Wegen des Föderalismusprinzips – daß in dieser Angelegenheit alle Bundesländer
autonom sind – wird man es in jedem Land, das einen solchen Erlaß herausgebracht hat, einzeln anfechten müssen. Aber die Beschlüsse des Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichts in Bremen sind dafür schon
einmal eine sehr gute Grundlage. Sie zwingen zwar nicht beispielsweise das Oberverwaltungsgericht Münster für das Land Nordrhein-Westfalen oder das Oberverwaltungsgericht Lüneburg für das Land Niedersachsen, in
gleicher Weise zu entscheiden, aber sie setzen auf jeden Fall schon mal einen Meilenstein, auf den auch in anderen Ländern aufgebaut werden kann.
Daher gilt: Kein Verbot – für schwarz-weiß-rot. Nirgendwo! Niemals!
DIE RECHTE/Bundesverband.
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