Politiker mögen es vor allem am Aschermittwoch ein wenig derb, zumindest seit der vor nun auch schon mehr als einem  Vierteljahrhundert verstorbene Franz-Josef Strauß in Bierhallen und Festzelten lospolterte.

Das wollte vor vier Jahren der NPD-Fraktionsvorsitzende von Mecklenburg-Vorpommern, Udo Pastörs, nachahmen. Wohl auch mit Rücksicht auf den parteiinternen Wahlkampf – zwei Monate später war Wahlparteitag, bei dem Pastörs gegen den damaligen Amtsinhaber Voigt kandidiert hat – meinte er, vor allem ultraradikale Befindlichkeiten befriedigen zu müssen. Die BRD nannte er „eine Judenrepublik“, und außerdem sprach er in Anspielung auf die Geburtenfreudigkeit ausländischer Familien von „türkischen Samenkanonen“.

Die Folge war ein Prozeß vor dem Amtsgericht in Saarbrücken, in dem er zu einer vierstelligen Geldbuße und vor allem auch einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Eine Berufung dagegen war erfolglos. In der Revision allerdings erreichte Pastörs einen Teilerfolg. Der Schuldspruch wurde zwar bestätigt, das Urteil aber trotzdem zur Neuverhandlung über das Strafmaß an eine andere Kammer des Landgerichts verwiesen.

Dieser Tage war zu lesen, daß die noch immer zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe von zehn auf sieben Monate reduziert wurde. Begründet wurde das unter anderem damit, daß die neu zuständige Kammer des Landgerichts „einzelne Anklagepunkte habe fallen lassen“. Leider war nicht zu lesen, welche.

Auch der juristische Laie wird davon ausgehen dürfen, daß die Verurteilung wegen des Wortes „Judenrepublik“ Bestand behalten hat. Fraglich ist, ob das auch für die „Samenkanonen“ gilt. Es ist also im Moment unklar, ob die Samenkanonen – strafrechtlich gesehen – völlig umsonst sind oder einfach nur ein wenig billiger als vorher.

Unabhängig davon können wir vor der Verwendung des Begriffes nur warnen. Denn auch dieses neuerliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Udo Pastörs Anwalt hat bereits angekündigt, daß eine weitere Revision eingelegt werden soll. Das gleiche Recht hat auch die Staatsanwaltschaft, von der allerdings noch nicht bekannt ist, ob sie davon Gebrauch machen will.

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