Es ist eigentlich nicht unsere Politik, allzuviel über die NPD zu berichten, die immerhin „ein Mitbewerber“ ist, wie man es heutzutage so schön ausdrückt. (Früher sagte man offener und ehrlicher: Konkurrenz. Aber wir leben nun mal in einer Zeit, in der verharmlosende Darstellungen zum guten Ton gehören.)

Trotzdem kommen wir nicht umhin, denn der Sturm im Wasserglas um die veröffentlichte Materialsammlung zum NPD-Verbot nimmt geradezu skurrile Züge an.

Was bisher nur wenige Medien berichten und andere geflissentlich übersehen, ist dieser Umstand: Während die NPD die Materialsammlung am Dienstag, dem 19. Februar ins Netz stellte, war sie auf einer völlig anderen Seite schon einen Tag vorher zu lesen. Nämlich auf „Indymedia“, das der SPIEGEL zunächst sehr verharmlosend „ein alternatives Internet-Portal“ nannte, um es später noch immer ein wenig verharmlosend ein „Anti-Rechts-Portal“ zu nennen. (Tatsächlich ist Indymedia schlicht und ergreifend linksextremistisch.) Inzwischen haben sich sowohl gewöhnliche Nutzer des Netzes als auch Verfassungsschützer die Mühe gemacht, die Dateien abzugleichen. Die von Indymedia und die der NPD sind bis auf das letzte Bit identisch. Man kann es sehr schön an den höchst individuellen Punkten oder Schatten erkennen, die beim Scannen ebenso wie beim Photokopieren nun einmal entstehen.

Ungeachtet dessen hat – wohl als Schnellschuß – das Bundesinnenministerium Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Weiterleitung der als „Verschlußsache“ qualifizierten Dateien erstattet. Das kann aber nach hinten losgehen! Wenn das Material zuerst auf Indymedia erschien und die NPD es von dort abgekupfert hat, und nicht aus einer originären eigenen Quelle hat, dann wird es wohl eher ein Zulieferdienst für Linksextremisten als für die böse, böse NPD gewesen sein…. Man kann unter solchen Umständen nur hoffen, daß die Strafanzeige des Innenministeriums nicht ins Leere läuft, sondern ein Verantwortlicher gefunden wird. Ob es nun ein Ministerialer war oder jemand aus dem parlamentarischen Betrieb, vielleicht von DIE LINKE oder von den GRÜNEN, ist dabei völlig egal. Trifft in jedem Fall wohl den Richtigen, nämlich einen Symapthisanten von Linksextremisten.

Ob da wohl schon jemand den blindwütigen Aktionismus bereut?

Aber so was läßt sich natürlich noch steigern. Da gibt es inzwischen eine Unterlassungsaufforderung des Innenministeriums an die NPD, die Dateien von ihrer Netzseite zu nehmen. Hat die NPD natürlich getan. Niemand läßt sich gern kostenpflichtig eine vermeidbare gerichtliche Aufforderung ins Haus schicken. Leider nützt diese Aufforderung dem Ministerium wenig. Die Datei findet sich inzwischen auf anonymen Download-Servern. Weil diese nun mal anonym sind, wird es für das Ministerium ein wenig schwierig, denen eine Unterlassungsaufforderung zuzusenden. Ob man es mit Indymedia, der eigentlichen Originalquelle, getan hat, ist zur Zeit unklar. Vielleicht unter Information der Öffentlichkeit wie bei der NPD, sondern eher „auf dem kleinen Dienstweg“. Schließlich hat Indymedia das Material ja auch auf einem solchen oder vergleichbaren Weg bekommen…

Der Ärger des Ministeriums ist verständlich, wenn man sich beispielsweise die Kommentare auf der Online-Seite der Frankfurter Allgemeinen Zeitung durchliest. Die FAZ hat immerhin den Ruf eines „Intelligenzlerblattes“, und die Nutzer der Kommentarspalte sind offenbar gemüht, diesem Ruf gerecht zu werden. Nahezu einhellige Meinung: DAS soll für ein Parteiverbot reichen?! Ist doch echt nicht mehr als heiße Luft!

Recht hat Bundesinnenminister Friedrichs allerdings in einer Hinsicht. Er sieht seine Befürchtungen, die NPD könnte das Verbotsverfahren zur Werbung für sich nutzen, bestätigt. In gewissem Sinne ist das richtig. Die NPD hat schließlich verschwiegen, daß die Dateien ihr nicht direkt zugespielt worden sind, sondern von einer linken Quelle abgekupfert waren. Das Verschweigen von Wahrheiten ist zwar nicht sonderlich seriös, in einem solchen Falle aber wirksam, wie die darauffolgende Aufregung beweist.

Leave a Reply

Your email address will not be published.