Wenn eine Sache einmal unrund läuft, dann besteht eine nur zu hohe Wahrscheinlichkeit, daß es so bleibt. Ist der Wurm drin, ist es verdammt schwierig, ihn wieder herauszubekommen.

So läuft es derzeit mit dem Verbotsverfahren gegen die NPD. Nach einigen Pannen und Verzögerungen zeigt sich jetzt das nächste Problem. Ausgerechnet der sogenannte Berichterstatter, also der Richter, der für die Vorbereitung des Verfahrens und Entscheidungsentwürfe zuständig ist, hat Versetzung in den Ruhestand beantragt. Regulär wäre dieser bei Verfassungsrichter Michael Gerhardt erst im Sommer 2015 fällig gewesen. Bis dahin hätte das Verfassungsgericht das Verfahren wohl beenden können und wollen.

Nun ist eine weitere Verzögerung vorprogammiert.

Interessant ist auch die Frage, warum Richter Gerhardt rund ein Jahr früher als planmäßig in den Ruhestand gehen möchte. Persönliche Gründe, weiß die Presse unter Berufung auf das Gericht zu vermelden. Über die Art der persönlichen Gründe ist nichts bekannt.

Das läßt natürlich Raum für Spekulationen. Natürlich ist bei einem Mann dieses Alters vorstellbar, daß er gesundheitlich angeschlagen ist oder sich gerade von einer derartigen komplexen Arbeit überfordert fühlt. Genauso ist aber möglich, daß er sich den Abschluß seiner beruflichen Laufbahn nicht mit einem Verfahren verderben möchte, dessen Ausgang vielleicht nicht den siegesgewissen Erwartungen aller sogenannter „gesellschaftlich relevante Kräfte“ entspricht. Daß das einen „shitstorm“ sonder gleichen zur Folge hätte, liegt auf der Hand. Und wer setzt sich so etwas schon gern aus, wenn seine reguläre Pensionierung sowieso in wenig mehr als einem Jahr ansteht?

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