Osnabrück: Aktivist von DIE RECHTE wegen Schnipselaktion vor Gericht

Mitte März 2020 musste sich Robert Göhricke, Aktivist der Partei DIE RECHTE, vor dem Amtsgericht Osnabrück verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, im Sommer 2019 Werbeschnipsel der Partei in der Osnabrücker Innenstadt, sowie im nahe gelegenen Melle verbreitet zu haben, formal eine Ordnungswidrigkeit, nämlich illegale Müllentsorgung. Die Stadt Osnabrück hatte ihm deshalb für sieben verschiedene Fälle einen Bußgeldbescheid über 950 Euro zugestellt, gegen den Göhricke Widerspruch einlegte. Vor dem Amtsgericht erfolgte deshalb eine Beweisaufnahme, ob die Schnipsel tatsächlich durch Göhricke, der auf seinem eigenen Internetblog über die Aktionen berichtete, ohne sich aber als Urheber zu bekennen, verbreitet worden waren.

Zunächst erschien ein Mitarbeiter des Osnabrücker Staatsschutzes im Zeugenstand, der – schlau wie ein Fuchs – kombinierte, dass Herr Göhricke bekanntlich aus Melle stammen würde und ihm die kleinen Werbeschnipsel, die dort zu tausenden verteilt worden waren, sicherlich ebenso zuzurechnen wären, wie die in Osnabrück. Tatsächlich gab es aber keinerlei konkrete Anhaltspunkte, so dass der Vorwurf schnell fallengelassen wurde, letztendlich schien es, als hätte der Staatsschutz einfach blind spekuliert und Herrn Göhricke für sämtliche, rechte Aktivitäten, die in der Region geschehen, verantwortlich gemacht. Zwei Zeugen, ein junges Paar aus Osnabrück, präsentierten sich dagegen als zivilcouragierte Bürger, die in Osnabrück auf „rechte Flyer“ aufmerksam geworden waren und damit begannen, diese einzusammeln – als sie merkten, dass es zehntausende waren, gaben sie auf, stellten aber zwei Männer fest, die Kartons mit den entsprechenden Zetteln herumtrugen. Sie alarmierten die Polizei, welche später die Personalien feststellte. Vor Gericht durfte natürlich der Hinweis, es wäre Bürgerpflicht, gegen rechtes Gedankengut vorzugehen, nicht fehlen. Der zuständige Richter war vergleichsweise objektiv und teilte dem Zeugen mit, dass es sich nicht um einen politischen Prozess handeln würde, sondern um ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, bei dem es formal um illegale Müllentsorgung ging.

Letztendlich wurde Robert Göhricke für drei der sieben Fälle verurteilt, alle Orte, an denen an jenem Abend Schnipsel aufgetaucht waren, befinden sich in der Osnabrücker Innenstadt, im Übrigen wurde er freigesprochen. Gegen das Urteil wurden weitere Rechtsmittel eingelegt, so dass abzuwarten bleibt, ob das Urteil, das von 950 bereits auf 450 Euro ermäßigt wurde, weiter reduziert wird. Übrig bleibt die Erkenntnis, dass es sicherlich ganz andere Dinge gibt, die von städtischer Seite verfolgt werden sollten, als eine Schnipselaktion, mit der vor linksextremer Agitation gewarnt wurde. Solche Aktivitäten sind nämlich leider in diesen Zeiten ziemlich notwendig!

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