Ohrfeige aus Weimar!

Die Goethe- und Schiller-Stadt Weimar ist nicht nur Namensgeberin der „Weimarer Republik“, sondern auch der Sitz eines Amtsgerichts. Und das hat vor wenigen Tagen in bester demokratischer Tradition der
Corona-Politik von Bundeskanzlerin und Länderfürsten eine ordentliche Ohrfeige gegeben.

Im April 2020 hatte ein Mann mit sieben anderen Personen im Hinterhof eines Hauses in Weimar Geburtstag gefeiert. Da diese aus mehreren Haushaltungen stammten, er sich nach der damaligen Corona-Verordnung
aber nur mit einer „haushaltsfremden“ Person hätte treffen dürfen, hatte die Stadt Weimar einen Bußgeldbescheid erlassen. Dagegen war der Mann angegangen und hat am 11. Januar vor dem Gericht recht bekommen.

Das Amtsgericht erklärte die damalige Corona-Verordnung mit dieser „Kontaktbeschränkung“ für verfassungswidrig. Das Infektionsschutzgesetz in seiner bis zum 18. November 2020 gültigen Fassung gäbe das gar nicht her; und abgesehen davon verletze es auch die Menschenwürde.

Diese Kritik ist übrigens durchaus nicht neu. Deshalb hat dann ja auch in einem äußerst unziemlichen Eilverfahren der Bundestag am 18. November 2020 gegen den Widerstand zumindest eines Teils der Öffentlichkeit (nämlich 12.000 bis 13.000 Demonstranten an einem Werktagvormittag!) eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes durchgepeitscht. Von der allerdings mindestens auch fragwürdig ist, ob sie den Vorgaben der Verfassung entspricht; DIE RECHTE hat deswegen bekanntlich Organklage zum Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Ob das Urteil des AG Weimar rechtskräftig ist, ist hier noch nicht bekannt. Wer allerdings von einem Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen „Verstoß gegen Kontaktbeschränkung“ betroffen ist, sollte es sich
vielleicht einfach besorgen und in seinem eigenen Verfahren vorlegen. Nichts ist für ein Gericht so überzeugend wie das Urteil eines anderen Gerichts!

Jeder Interessierte kann sich das Urteil beim Gericht bestellen; das Gericht anonymisiert dann nur personenbezogene Daten. Die Übermittlung kann preisgünstig für eine Pauschale von ungefähr 2,50 Euro vorgenommen werden; wenn das Gericht eine Kopie des Urteils mit altmodischer Briefpost verschickt, wird es ein bißchen teurer, dürfte aber je nach Umfang des Urteils auch nicht mehr als etwa 10 Euro kosten.


Bestellanschrift:
Amtsgericht Weimar
Ernst-Kohl-Str. 23 a
99423 Weimar

Urteil vom 11. Januar 2021,
Aktenzeichen: 6 OWi-523 Js 202518/20

DIE RECHTE/Bundesverband. 

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