Eine Reihe von Skandalen hat Christian Wulff das höchste Amt der Republik gekostet – und gleichzeitig dieses Amt ziemlich beschädigt.
Nach seinem Rücktritt ist es verständlicherweise erst einmal ruhig um ihn geworden.
Das heißt aber noch lange nicht, daß damit alle Skandale abgearbeitet waren. Der eine oder andere davon kann als Nachwehe immer noch mal hochkommen.
So ist es Christian Wulff mit dem Preisgeld des Leo-Baeck-Preises gegangen; immerhin auch die Kleinigkeit von 10.000 Euro.
Der Leo-Baeck-Preis ist eine Auszeichnung, die vom Zentralrat der Juden in Deutschland vergeben wird, und zwar an Menschen, „die sich zum einen in herausragender Weise für die jüdische Gemeinschaft eingesetzt haben und denen es zum anderen gelungen ist, aus den dunklen Kapiteln deutscher Geschichte Lehren für die Zukunft zu ziehen.“ Charmant an dem Preis ist, daß er in so manchem Jahr einfach nicht verliehen wird. (16 mal in den inzwischen 55 Jahren seines Bestehens.) Eher uncharmant ist, daß in letzter Zeit Bundespräsidenten beinahe schon automatisch Preisträger werden, die meisten davon allerdings erst als Bundespräsidenten a.D.
2011 war dann ein zu dem Zeitpunkt noch amtierender Bundespräsident als Empfänger des Preises fällig, nämlich Christian Wulff.
Nun entspricht es guter Sitte, daß das Preisgeld für den Empfänger eher symbolischer Natur ist und von ihm stante pede an irgendeine gemeinnützige Einrichtung gespendet wird.
Nun ist im Rahmen ihrer Finanzermittlungen gegen Christian Wulff die Staatsanwaltschaft Hannover darauf gestoßen, daß das Geld im vergangenen Herbst auf Wulffs privatem Konto eingegangen ist.
Es wird geprüft, ob ein „strafprozessualer Anfangsverdacht“ bestehe. Zu Wulffs Verteidigung muß natürlich gesagt werden, daß ein Verstoß gegen eine „gute Sitte“ oder einen „moralischen Anspruch“ noch lange keinen Straftatbestand begründet. Zudem ließ Christian Wulff ausrichten, er habe den Betrag an den Freundeskreis des Chaim Sheba Medical Center in Israel überwiesen. (Wann das allerdings geschehen ist, ließ er offenbar nicht mitteilen. Möglicherweise erst, nachdem sich die Staatsanwaltschaft seiner Kontoauszüge bemächtigt hat…)
Wie auch immer, diese Nachwehe ist mindestens mit einem faden Nachgeschmack verbunden.
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