Das Existenzminimum ist für alle Menschen gleich. Dieser dem gesunden Menschenverstand folgende Überlegung ist nun das höchste Gericht der Bundesrepublik, das Bundesverfassungsgericht, gefolgt. Asylantan, Asylbewerber und Asylbetrüger haben damit den gleichen Anspruch auf staatliche Leistung wie der eingeborene Hartz-IV-Empfänger.
Bisher war es nicht so. Während das Existenzminimum des eingeborenen Stütze-Beziehers bei rund 350 Euro im Monat lag, lag das des Asylanten, Asylbewerbers oder Asylbetrügers gut 100 Euro niedriger.
Juristisch geht der Beschluß in Ordnung.
Politisch ist er brisant, und volkswirtschaftlich gesehen stellt er natürlich eine Belastung dar.
Die genaue Zahl der in Deutschland lebenden anerkannten Asylanten, Asylbewerber oder abgelehnter, aber aus humanitären oder sonstigen Gründen geduldeten vormaligen Asylbewerbern ist nicht so leicht ermittelbar. Möglicherweise möchte man sie unter dem Deckel halten, um die Bevölkerung nicht zu beunruhigen… Feststellbar aber ist, daß in den Jahren von 1995 bis heute mehr als eine Million Menschen in der BRD Antrag auf Asyl gestellt haben. Die wenigsten davon sind nach Ablehnung ihrer Anträge ausgewiesen worden. Und da es ja auch schon vor 1995 Asylanträge in nicht unbedingt geringer Zahl gegeben hat, kann man davon ausgehen, daß die betroffene Personengruppe mit eher mehr als einer Million zu beziffern ist.
Bekommt von diesen künftig jeder pro Monat rund 120 Euro mehr, sind das etwa 120 Millionen im Monat oder knapp 1,5 Milliarden Euro im Jahr. Wir haben es ja!
Darüber hinaus wird Deutschland als Zielort für Asylbewerber und Asylbetrüger mit einer solchen Entscheidung natürlich noch attraktiver. Erst unlängst hat das Verwaltungsgericht in Karlsruhe entschieden, daß die Rückführung von asylsuchenden Migranten nach Italien menschenrechtswidrig ist, weil die dortigen Verhältnisse für diese Leute deutlich weniger komfortabel als in der BRD sind.
Das wesentliche Problem ist allerdings nicht, daß Asylbewerber oder Asylbetrüger künftig monatlich mit gut einem Hunderter mehr aus den kommunalen Kassen rechnen dürfen. Das wesentliche Problem ist, daß weit mehr als 90 Prozent der oftmals shr professionell eingeschleusten Fremden trotz Ablehnung ihres Antrages über viele Jahre in Deutschland bleiben dürfen und dann in den meisten fällen letztlich „aus humanitären Gründen“ weiter geduldet werden.
Diese Großzügigkeit gegenüber den Armen aus aller Welt wird durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts künftig wohl noch mehr in Anspruch genommen als bisher.
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