Fast könnte man ein aktuelles Ereignis so interpretieren, wenngleich in einem Punkt auch leicht überspitzt. Es geht um Sebastian Edathy, der wohl den für ihn wenig erwünschten Spitznamen „Pädathy“ kaum noch los werden wird. Der Mann hatte in zweiter Instanz ein Verfahren vor der „Bundesschiedskommission“ der Sozialdemokratischen Partei.

So nennt sich dort das Bundesschiedsgericht. („Kommission“ klingt natürlich ein wenig, äh, neutraler als „Gericht“, da haben sie schon recht, die Genossen. Für den vom Parteivorstand angestrebten Rauswurf aus der „alten Tante SPD“ reicht es allerdings nicht. Es wurde ein Vergleich geschlossen, der darauf lautete, daß Edathy seine Mitgliederrechte für die Dauer von einem halben Jahrzehnt ruhen läßt.

Für zumindest konservativere Sozialdemokraten dürfte das ein sehr, sehr unbefriedigendes Ergebnis sein.

Zwar müssen wir der guten Ordnung halber festhalten, daß Edathy natürlich kein Kinderschänder ist; richtig bezeichnet man ihn als früheren Konsumenten von Kinderpornogrpahie. Wobei die Grenzen zwischen dem einen und dem anderen natürlich ein wenig fließend sind. Denn solche Aufnahmen von Kindern zu machen, ist zweifellos eine Schändung der empfindsamen Kinderseele. Diese Aufnahmen würden aber nicht gemacht, wenn es niemanden gäbe, der seine Triebe zumindest an solchen Photos und/oder Filmen befriedigen würde. Wenn auch nicht in juristischem Sinne, dann aber mindestens moralisch gesehen ist der, der für solche Bilder bezahlt, irgendwo schon ein Anstifter. Oder ein „Veranlasser“, um es ein wenig neutraler auszudrücken…

Und ebenso – ein zweites „zwar“… – muß natürlich auch festgehalten werden, daß Edathy nicht rechtskräftig verurteilt worden ist; das Verfahren wurde gegen eine Geldbuße von 5.000 Euro eingestellt. (Was für einen Bundestagsabgeordneten nun wirklich nicht viel Geld ist, nebenbei erwähnt.) Für den Normalbürger ist es eindeutig ein Schuldanerkenntnis, wenn jemand eine Geldbuße akzeptiert. Juristen müssen das ein wenig differenzierter sehen. Und die Angehörigen eines Partei-Schiedsgerichts (oder einer Schiedskommission) sind üblicherweise Juristen.

Vielleicht sind all diese Aspekte ein Grund dafür, daß es letztlich mit dem Rauswurf des Mannes nicht geklappt hat, sondern ein eher lau wirkender Kompromiß – fünf Jahre Enthaltsamkeit vom Parteileben – zustande gekommen ist.

Natürlich könnten mißtrauisch Gemüter auch andere Vermutungen haben. Die zum Beispiel, daß der ehemalige Vorsitzende des Innenausschusses eine Menge Dinge wissen könnte, die der gewöhnliche Wahlbürger lieber nicht erfahren sollte. Und da Wissen Macht ist und da man es sich mit mächtigen Menschen nicht gern verscherzt, wäre das schon eine Erklärung für ein solch schonendes Verhalten.

Oder die Moral der SPD ist einfach auf den Hund gekommen. Wer weiß das schon so genau?

Leave a Reply

Your email address will not be published.