Mit dieser lichtvollen Begründung hat ein Einsatzleiter der Polizei in Frankfurt am Main rechtspopulistischen Demonstranten das Zeigen von Mohammed-Karrikaturen (des dänischen Zeichners Westergaard vermutlich) untersagt.

Im Frankfurter Ortsteil Ginnheim ist die Falah-Moschee. In einer Seitenstraße neben dieser demonstrierte ein Bündnis aus der „pro-Deutschland-Jugend“, der vorher lange nicht mehr aufgetretenenen republikanischen Jugend (der Jugendorganisation der Partei DIE REPUBLIKANR) und einer Abordnung der urdeutsch „German-defense-Leage“ genannten „Deutschen Verteidigungs-Liga“. Alles in allem etwa vierzig Menschen. Die Gegendemonstration mit etwa achtzig Menschen war auch nicht sonderlich viel eindrucksvoller. Dazu aufgerufen hatten die Frankfurter Anti-Nazi-Koordination und der Grünen-Stadtverband.

Für die Polizei wird das eher ein lockerer Job gewesen sein. So wenige Angehörige der beiden miteinander zerstrittenen Lager zu trennen, ist ja nun weniger schwer, als wenn es hunderte oder gar tausende gewesen wären.

Ein Angehöriger der linken Demonstration wurde festgenommen, weil er einen Böller mit sich geführt hat. (Der wußte wohl nicht, daß Sylvester am 31. Dezember ist und nicht Ende Juni….)
Und den Rechten wurde, wie erwähnt, das Zeigen von Mohammed-Karrikaturen untersagt.

Da fragt sich allerdings, ob es für eine solche behördliche Entscheidung eine Rechtsgrundlage gibt. Das ist immerhin die Einschränkung gleich zweier Grundrechte- des Versammlungsrechts aus Artikel 8 ebenso wie des Rechts auf freie Meinungsäußerung aus Artiel 5, und die etwas locker klingende Einschätzung eines polizeilichen Einsatzleiters, daß das „kein guter Einfall“ sei, wird dafür wohl nicht ausreichen.

Es wird zu beobachten sein, ob die pro-Deutschland-Jugend gegen diese Einschränkung ihrer Rechte vorgehen wird. Immerhin ist eine Zentralfigur der sogenannten Pro-Bewegung der Landesvorsitzende von Pro NRW, Markus Besicht, ein zugelassener Rechtsanwalt. Der sich im Landtagswahlkampf in Nordrhein-Westfalen in ungefähr einem Dutzend Fällen gegen die behördliche Auflage, solche Karrikaturen nicht zeigen zu dürfen, erfolgreich im Eilverfahren durchgesetzt hat. Für den Mann ist das wahrscheinlich Routine, auch im Hauptsacheverfahren eine solche Untersagung erfolgreich anzufechten.

Leave a Reply

Your email address will not be published.