Deutschlandweit empörte sich die Presse im Europawahlkampf an einem anti-israelischen Plakat der Partei DIE RECHTE, das mit der – durchaus provokanten, aber sicherlich nicht strafbaren Losung – „Israel ist unser Unglück“ überschrieben war. Angelehnt an ein Transparent, das sich gegen den israelischen Staat richtete, seit Mai 2018 bei Versammlungen in Dortmund im Einsatz war und mehrfach strafrechtlich durch die örtliche Staatsanwaltschaft überprüft worden war, die keinen Verdacht der Volksverhetzung feststellen konnte, trotz entsprechendem, politisch Druck. Und so war auch die bundesweite Reaktion von Dutzenden Staatsanwaltschaften wenig verwunderlich: „Es liegt kein Anfangsverdacht einer Straftat vor“, hieß es bei jeder neuen Anzeige eines Gutmenschen gegen die Aufsehen erregenden Wahlplakate. Doch die „Deutsch-Israelische Gesellschaft“ aus Hannover legte Beschwerde gegen einen Einstellungsbescheid, der sich auf Wahlplakate in Hannover bezog, ein. Und, einige Monate später und offenbar unter den Nachwehen der Ereignisse in Halle stehend, kommt die Generalstaatsanwaltschaft Celle zu einem überraschenden Ergebnis: Die Plakate könnten „potenziell strafbar“ sein, immerhin wäre mit dem Wort „Israel“ die Bezeichnung für Juden während der Zeit des Nationalsozialismus gemeint und mit dem Wort „Zionismus“ würde auf eine jüdische Weltverschwörung hingewiesen – so die fragwürdige Auslegung der Generalstaatsanwaltschaft, die das Verfahren zurück an die Staatsanwaltschaft Hannover verwies. Diese wird sich nun mit der Frage beschäftigen können, ob eine solch wirre Einschätzung, die im Gegensatz zu jeder bisherigen Einstufung durch Staatsanwaltschaften und andere Juristen steht, tragfähig ist. Ein Blick auf das Plakat würde bereits ausreichen: Alleine durch die israelische Flagge im Hintergrund ist offensichtlich, dass sich dieses Plakat gegen die Existenz des israelischen Staates richtet (und diese abzulehnen ist keine Straftat), zudem würde bereits ein Blick auf Wikipedia zeigen, dass der Begriff „Zionismus“ untrennbar mit der Schaffung des israelischen Staates verbunden ist und mitnichten Bezug auf Weltverschwörungen oder andere Dinge nimmt. Wer solche Interpretationen aufwirft, muss schon sehr weit ausholen und lässt jeden Realitätsbezug vermissen. Die Rechtsabteilung der Partei DIE RECHTE wird sich jedoch mit der neuen Entwicklung auseinandersetzen und konsequent dafür eintreten, dass nicht nur das Grundrecht auf Meinungsfreiheit verteidigt wird, sondern auch verdeutlicht wird, welcher politischem Motivation die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Celle entspringt. Letztendlich kann die Staatsanwaltschaft Hannover auch nach einer Neubewertung des Falles zu keinem anderen Ergebnis kommen!
Im Rahmen der jüngsten Rechtsverdrehung wird auch ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Münster – bewusst oder unbewusst – durch die Staatsanwaltschaft falsch ausgelegt. Demnach wurden bei einer Versammlung der Partei DIE RECHTE das entsprechende Wahlplakat mit Verweis auf einen aggressiven Eindruck, den dieses Plakat in Verbindung mit anderen Wahlplakaten, Verhaltensweisen und dem Auftreten von „Rechtsextremisten“ machen würde, mit Verweis auf die öffentliche Ordnung untersagt. Eine Prüfung im Hinblick auf eine Strafbarkeit hat das Gericht, wie aus dem entsprechenden Beschluss hervorgeht, explizit nicht unternommen. Wenn die Generalstaatsanwaltschaft Celle somit den Beschluss heranzieht und als Grundlage für die eigene Einschätzung nimmt, ist dies schlichtweg eine Täuschung. Bei der Dortmunder Polizei, die sich u.a. durch den Sitz der Partei DIE RECHTE aktuell ebenfalls veranlasst sieht, Material zusammenzustellen und den Staatsanwaltschaften vorzulegen, sollte die Rechtseinschätzung eigentlich gut bekannt sein, in den letzten Wochen unterstrichen die Verwaltungsgerichte mehrfach, dass Aufrufe gegen das Existenzrecht Israels keine Straftat nach § 130 StGB (Volksverhetzung) darstellen können. Doch bei der Behörde, die jeden Anlass sucht, gegen Nationalisten vorzugehen, wird wieder eifrig überlegt, wie der niedersächsische Beschluss für neue Ermittlungen und möglicherweise auch Durchsuchungen instrumentalisiert werden kann. Eigentlich müsste die Staatsanwaltschaft Dortmund, die ebenfalls zu der Entscheidung kam, keine Ermittlungen gegen DIE RECHTE einzuleiten, diesem Vorgehen einen Riegel vorschieben. Doch in politisch aufgeladenen Zeiten wird vermutlich nun nach einer Hintertür gesucht, den eigenen Beschluss doch anders auslegen zu können. Mit rechtsstaatlichen Verhaltensweisen hat all dies freilich wenig zu tun. Und deshalb verteidigt DIE RECHTE nicht nur das Recht, seine Meinung frei äußern zu können, sondern auch die Möglichkeit, klar Position gegen den israelischen Staat zu beziehen!
Nachfolgend eine (unvollständige) Sammlung von Presseberichten über staatsanwaltschaftliche Entscheidungen zum Wahlplakat „Israel ist unser Unglück“
– Einstufung der Landesregierung von Baden-Württemberg
– Einstufung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe
– Keine Ermittlungen in Kassel und dem Schwalm-Eder-Kreis
– Keine Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Hannover
– Keine Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Duisburg
– Staatsanwaltschaft Dortmund lehnt Ermittlungen wegen Volksverhetzung ab
Anzumerken ist zudem, dass bei nahezu jeder Wahlkampfveranstaltung der Partei DIE RECHTE – sowohl auf den Demonstrationen in Duisburg, Wuppertal und Pforzheim, als auch bei Dutzenden Kundgebungen im gesamten Bundesgebiet – das entsprechende Wahlplakat mitgeführt wurde, ohne, dass seitens der anwesenden Polizei oder eines Staatsanwaltes dagegen vorgegangen wurde. Offensichtlich hält sich die Generalstaatsanwaltschaft in Celle für kompetenter als all ihre Kollegen im gesamten Bundesgebiet – ein Irrtum, der im Zweifel durch die Gerichte festgestellt werden wird!
DIE RECHTE – Bundesvorstand
Dortmund, den 25. November 2019
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