Das ist hier die Frage:
Obs edler im Gemüt, die Pfeil und Schleudern
Des wütenden Geschicks erdulden oder,
Sich waffnend gegen eine See von Plagen,
Durch Widerstand sie enden?“

Shakespeare, Hamlet. (Zitat verfälscht, im Original ist der Anfang „Sein oder nicht sein“, oder, noch originaler: „To be or not to be“.)

Manchmal ähnelt das nationale oder rechte Lager einem Ameisenhaufen, in dem jemand mit einem Stock herumgestochert hat.

Ein bißchen war es wieder mal so am Sonnabend, dem 22. März. Auslöser eines teilweise hektischen, teilweise moralisch völlig empörten Gewusels war eine Meldung des Landesverbandes Rheinland-Pfalz von DIE RECHTE auf Facebook. Ein wenig voreilig, weil noch gar nicht spruchreif, verkündete der Verband, Ina Groll sei Mitglied von DIE RECHTE geworden. – Weil das so nicht den Tatsachen entsprach, wurde die Meldung relativ kurzfristig wieder aus dem Netz genommen. Das Gewusel aber blieb.

Trotz des Wunsches mehrerer Leute innerhalb und außerhalb der Partei hat der Bundesverband es bis heute vorgezogen, zu der Angelegenheit keine Stellung zu nehmen. Es gab keine Veranlassung dazu. Dies hat sich geändert. Denn inzwischen liegt ein den formalen Anforderungen entsprechender (original unterschriebener) Mitgliedsantrag von Ina Groll vor, dem der Landesvorstand Rheinland-Pfalz gestern zugestimmt hat. Der nächste Schritt in dieser Angelegenheit ist die Entscheidung des Bundesvorstandes, der dem Antrag zustimmt oder ihn ablehnt. Üblicherweise findet dazu keine Bundesvorstandssitzung statt, das würde ja Zeitaufwand und Fahrtkosten produzieren, sondern solche Dinge werden üblicherweise im sogenannten Umlaufverfahren beschlossen, also schriftlich abgestimmt.

Der heute vom Bundesvorsitzenden an seinen Bundesvorstandsmitglieder gerichtete Antrag sieht aber nicht allein vor, schlicht mit JA oder NEIN oder ENTHALTUNG zu stimmen, sondern er sieht noch eine weitere Alternative vor. Nämlich die, daß der Bundesvorstand die Entscheidung an das höchste beschlußfassende Organ der Partei, den Bundesparteitag, weiterleitet. Der nächste Bundesparteitag ist für Juli dieses Jahres vorgesehen, vielleicht auch erst für August, aber lieber im Juli, wenn wir es organisatorisch entsprechend hinbekommen. Der genaue Termin wird auf einer Bundesvorstandssitzung Mitte Juni festgelegt.

Da Ina Groll aufgrund ihrer früheren (inzwischen beendeten) Tätigkeit als Darstellerin in Porno-Filmen eine Menge teils heftige Emotionen pro und contra erzeugt hat, erscheint es angemessen, die Entscheidung über ihre Mitgliedschaft nicht in einem kleinen Kreis hinter verschlossenen Türen auszuklüngeln, sondern das dem Parteivolk zur offenen Abstimmung zu stellen. Das ist direkte Demokratie, Basisdemokratie; das entspricht dem Verfahren unserer Vorväter mit ihren germanischen Things. (Wobei heutzutage natürlich nicht allein Männer mitbestimmen dürfen, sondern natürlich auch Frauen.) Wir handhaben diese Sache damit völlig offen, transparent. Wir handhaben sie auch nach den Regeln der Fairness, denn während das Parteipräsidium der NPD beim verdiktartigen Erlaß seines „Hausverbots“ gegen Ina Groll die Betroffene vorher nicht gehört hat, berücksichtigen wir den Rechtsgrundsatz „audiatur et altera pars“, höre auch die andere Seite. Ein Grundsatz, den nicht allein die Römer geprägt haben, sondern den man im historischen Norddeutschland auch mit den niederdeutschen Worten kannte: „Eens Manns Reede is keens Manns Rede; man soll sie hören beede!“ Selbstverständlich wird Ina Groll auch als nicht-Mitglied zu diesem Parteitag eingeladen und bekommt Rede- und Antragsrecht zugebilligt, wenngleich auch kein Stimmrecht.

Vom Ergebnis her ist es natürlich durchaus möglich, daß das Parteivolk – immerhin der Souverän der Partei! – sich genauso entscheiden wird wie sich das Präsidium der NPD für die NPD und ihr Parteivolk entschieden hat. Anders, als Kanzler Kohl, der promovierte Historiker, es meinte, ist es aber nicht immer das, was hinten herauskommt, was zählt. Es gibt Fälle, in denen auch zählt, wie man zu diesem Ergebnis kommt.

Die Abstimmung im Umlaufverfahren wird etwa zwei Wochen in Anspruch nehmen. Wie sich der Bundesvorstand entscheidet, wird anschließend auf dieser Seite öffentlich gemacht.

 

Leave a Reply

Your email address will not be published.