Die deutsche Justiz ist leider ein wenig unrühmlich dafür bekannt, Gewalttaten vor allem von jugendlichen Ausländern zum Nachteil von Deutschen mit erstaunlicher, geradezu auffälliger Nachsicht zu beurteilen.

Daß es auch anders geht, zeigt der Fall des Jobcenter-Mörders.

Vor einem halben Jahr hatte der 52-jährige Ahmed S. in Neuss im dortigen Jobcenter eine 32-jährige Sachbearbeiterin erstochen. In ziemlich offenkundigem Tatvorsatz hatte der Mann nicht nur ein Messer eingesteckt, sondern gleich zwei. Als die Klinge des ersten abbrachs, stach er mit dem zweiten weiter auf sein Opfer ein. Sein Motiv war die Vermutung, man habe gegen sein Recht auf Datenschutz verstoßen. Zum Motiv bekannte er sich der Polizei gegenüber unmittelbar nach der Tat: „Mein Herz hat geblutet, meine Wut kochte, ich wollte Rache.“

Jetzt wurde der Mann vom Landgericht wegen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt.

Es wird zu beobachten sein, ob das ein Ausnahmefall bleibt oder ob es vielleicht eine Trendwende einleitet und künftig auch jugendliche oder heranwachsene Ausländer, die im Rudel einen Deutschen tottreten oder ihn „Messer machen“ oder vor U-Bahnen schubsen die ganze Härte des Gesetzes zu spüren bekommen, oder ob der Kuschelkurs ihnen gegenüber fortgesetzt wird.

Im Falle des Türken Onur U. – der Haupttäter der Bande, die auf dem Berliner Alexanderplatz Johnny K. totgetreten hat – wird aber keine Gelegenheit zu einem solchen Lackmustest sei. Die Türkei liefert ihren Staatsbürger nicht an die BRD aus. Und was dabei herauskommt, wenn die dortige Justiz tatsächlich gegen den Mann vorgehen sollte, kann man sich ausrechnen, wenn man sich mit türkischer Rechtspflege auskennt. Mehr dazu in einem gesonderten Artikel.

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