Deutschland erlebt eine Zustrom von Asylbewerbern wie seit den frühen 90-er Jahren nicht mehr. Dieser Zustrom hat ein solches Ausmaß erreicht, daß es rein sprachlich wohl nicht falsch ist, schon von einer Flut zu sprechen.
Für all diese Leute müssen natürlich Unterkünfte bereitgestellt werden; außerdem Verpflegung, Aufwendung für medizinische Versorgung und was sonst noch so dazukommt. Schließlich gibt es im Grundgesetz einen Artikel über Menschenwürde, und das ist nicht nur ein Bürgerrecht exklusiv für Deutsche, sondern gilt für alle Menschen.
Neben verschiedenen Verwerfungen, die mit einer Erhöhung des Anteils kulturfremder Menschen einhergehen, bringt so was natürlich auch Kosten.
Der Bundesregierung ist jetzt eingefallen, wie man einen Teil davon schultern könnte. Da gibt es doch einen Fluthilfefonds. Weil aber nun die Hochwasserkatastrophen weniger drastisch ausgefallen sind, als man es ursprünglich befürchtet hat, ist dieser Fonds nicht völlig ausgeschöpft. Daraus möchte man jetzt die nötigen Gelder nehmen. Hat ja in gewissem Sinne auch was mit Flut zu tun, wenngleich mit einer völlig anderen Art, die nicht schicksalhafte Naturgewalt ist, sondern die Folge verfehlter Politik.
Etwas skeptisch ist Bundesfinanzminister Schäuble. Er meint, das Geld sei immerhin zweckgebunden. Und überdies wisse man ja noch gar nicht, wieviel davon tatsächlich übrig bleibe. Das letztgenannte Argument ist allerdings nicht sehr stichhaltig, denn im Frühsommer wurde bekannt, daß aus dem Topf von acht Milliarden Euro der Finanzminister eine Milliarde wieder in den allgemeinen Bundeshaushalt hat zurückfließen lassen. Naja, politikerhafte Doppelzüngigkeit eben!
Aber wie auch immer, finanziert wird die Sache in jedem Fall. Auch wenn der Staat dafür eigentliche Aufgaben gegenüber seinen eigenen Bürgern vernachlässigen muß. Die haben dagegen bisher nicht wirklich aufgemuckt, also spricht viel dafür, daß sie auch in Zukunft schön die Schnauze halten werden.
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