Europawahl 2019: Die Wahlkampfvorstellung im Video!

Am Sonntagabend (31. März 2019) stellten Aktivisten der Partei DIE RECHTE den geplanten Europawahlkampf 2019 vor. Sie erläuterten einige Schwerpunkte, gingen auf die Spitzenkandidatur von Ursula Haverbeck ein, die aus der Haft heraus antritt, und stellten die geplanten Motive der Werbematerialien vor. Schaut Euch das Video, das als Livestream zunächst in sozialen Netzwerken übertragen wurde, selbst an und unterstützt den Wahlkampf.

Am 26. Mai 2019 Geschichte schreiben: Ursula Haverbeck und DIE RECHTE ins Europaparlament wählen!

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Kontoinhaber: DIE RECHTE
IBAN: DE84 1405 1362 1600 0766 33
BIC: NOLADE21PCH (Kreissparkasse Parchim-Lübz)
Verwendungszweck: Wahlkampf Ursula Haverbeck

Spenden an Parteien sind steuerlich absetzbar!

Parteispenden sind steuerlich gesehen Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Im Einkommensteuergesetz (EStG) unter §34 g und im §10 b Abs. 2 ist die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden geregelt.

Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 € für Ledige und 3.000 € für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50 % steuerlich begünstigt. Darüber hinausgehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 € für Ledige und 3.300 € für Verheiratete steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.

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