Einstampfen!

Das Verwaltungsgericht München hat entschieden, dass der bayerische Verfassungsschutzbericht 2019 in seiner aktuellen Form nicht verbreitet werden darf. Davon betroffen ist im Moment die elektronische Version, die von der Netzseite genommen werden mußte. Auch die gedruckte Version, die bereits fertig ist, darf nicht ausgeliefert werden. Ob sie wirklich eingestampft werden muß, ist allerdings noch offen. Die Staatsregierung hat Rechtsmittel gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichts
angekündigt. Bei Verwaltungsgerichten ist es zwar nicht immer, aber sehr, sehr oft so, daß die zweite Instanz im gleichen Sinne entscheidet wie die erste. Was dann für ein Einstampfen der physikalischen Ausgabe sprechen würde. Die Internetausgabe, die wahrscheinlich eine ungleich viel höhere Reichweite hat als diewahrscheinlich nur wenige Tausend betragende Druckausgabe, müßte dann zumindest geändert werden. Was anders als der Neudruck von ein paar tausend Büchern zwar kaum Geld kostet, aber zumindest auch extrem peinlich ist.
 
Der Hintergrund ist: Erstmals wird die 1981 gegründete Zeitgeschichtliche Forschungsstelle Ingolstadt (ZFI) als rechtsextremistische Organisation aufgeführt. Noch vor dreizehn Jahren, als diese Institution bereits sechzehn Jahre existierte, erklärte die Staatsregierung auf Anfrage eines SPD-Abgeordneten im Landtag, es gäbe „keine Anhaltspunkte bei der ZFI für rechtsextremistische Bestrebungen.“ Das fand auch das Verwaltungsgericht befremdlich. Auf die diesbezüglichen Fragen der Richter konnte die Staatsregierung beziehungsweise das Landesamt für Verfassungsschutz offenbar keine zufriedenstellende Auskunft erteilen. Bei der Gelegenheit wurde übrigens bekannt, daß gerade kurz vorher das Innenministerium des Freistaates eine andere juristische Niederlage erlitten hat, die man
dort sicherlich als schmerzhaft betrachten wird.
 
Im Zuge des Verbots des „Freien Netzes Süd“ im Jahre 2014 wurde ein Haus in Oberprex im Landkreis Hof beschlagnahmt, das jahrelang „von militanten Neonazis genutzt worden“ sei. (Was wohl in erster Linie heißt, daß die da gewohnt haben….) Diese Beschlagnahme hatte Anfang Juli nicht das Verwaltungsgericht, sondern dann schon in zweiter Instanz (und damit unanfechtbar) der Bayerische Verwaltungsgerichtshof für rechtswidrig erklärt. Haus und Grundstück müssen an den oder die Eigentümer zurückgegeben werden. Ob oder welche Entschädigung für die sechs Jahre Nutzungsausfall infolge von  Beschlagnahme der Freistaat dann zahlen muß, ist bisher noch nicht bekannt. Der Betrag dürfte nicht ganz gering sein!
 
Die RECHTE/Bundesverband.
 

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