Terry Jones ist ein offenbar etwas fundamentalistischer christlicher Prediger in den USA. Obwohl seine Gemeinde eher eine überschaubare Größe hat, erlangte er weltweite Bekanntheit dadurch, daß er am 11. September 2011 – dem zehnten Jahrestag von „nine eleven“ – öffentlich Exemplare des Korans in den USA verbrennen wollte. Auf Bitten von Regierungsstellen, die anschließend eine Welle gewaltsamer anti-amerikanischer Ausschreitungen befürchteten, nahm er von diesem Vorhaben Abstand. Allein die Ankündigung allerdings sorgte für einen gewaltigen Wirbel. Auch wenn hier nicht bekannt ist, ob Jones Gemeinde durch diesen Wirbel starken Zulauf bekam…

Das vom Innenministerium verhängte Einreiseverbot beruht darauf, daß Jones‘ Anwesenheit „dem Interesse an der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit“ widersprechen würde. Die als rechtspopulistisch geltende „Bürgerbewegung PRO Deutschland“ hatte angekündigt, nicht nur den angeblichen Schmähfilm über Mohammed zeigen zu wollen, sondern auch Mr. Jones einzuladen.

Daß dies mindestens zur Zeit nicht möglich ist, hindert „PRO Deutschland“-Chef Manfred Rouhs nicht, an seinem Vorhaben einer öffentlichen Vorführung des Filmes festzuhalten, wie Rouhs gegenüber dem SPIEGEL erklärte. Auch dagegen möchte der CSU-Innenminister Hans-Peter Friedrichs mit allen rechtlich zulässigen Mitteln vorgehen. Er meint, damit sollten islamistische Gruppen in Deutschland provoziert werden, und wer das tue, gieße grob fahrlässig Öl ins Feuer.

Die oppositionelle SPD bewertet das ein wenig realistischer. Der innenpolitische Sprecher der ihrer Bundestagsfraktion, Michael Hartmann, bezweifelt, ob Friedrichs Vorschläge „sinnvoll und praktikabel“ seien. Mit „praktikabel“ meint er wahrscheinlich „rechtlich durchsetzbar“.

Und da sind berechtigte Zweifel zulässig. Welches Gericht will denn die Vorführung eines Films, der keine strafbaren Inhalte hat, mit Blick darauf verbieten, daß Moslems Krawalle machen und damit die öffentliche Sicherheit oder den öffentlichen Frieden gefährden könnten? Das wäre letztlich die Einführung des Faustrechts.

Mit einem vergleichbaren Schritt sind vor knapp einem halben Jahr der nordrhein-westfälische Innenminister Jäger (SPD) und diverse seiner Versammlungsbehörden gleich serienweise gerichtlich gescheitert. Da ging es um das Zeigen der Mohammed-Karrikaturen, die bisher in der islamischen Welt sogar noch zu einer höheren Zahl an Todesopfern geführt haben als der Film mit dem etwas irreführenden Titel „Die Unschuld der Moslems“.

Wenn der Bundesinnenminister Friedrich aus diesen Gerichtsbeschlüssen nicht gelernt hat und wenn er die herausragende Bedeutung des Grundrechts aus Artikel 5 (Meinungsfreiheit) nicht zu würdigen weiß, dann stellt sich ernstlich die Frage, ob dieser vereidigte Minister nicht möglicherweise ein gestörtes Verhältnis zur Verfassung hat.

Leave a Reply

Your email address will not be published.