Eine Klatsche

So nennt das alternative Medium „Tichys Einblick“ ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH). Dieser hat am Montag der Woche entschieden, daß der bayerische „harte Lockdown“ von März/April 2020 mit allgemeinen Ausgangssperren rechtswidrig war.

Und welche Bedeutung hat diese „Klatsche“ für Ministerpräsident Markus Söder, der sich in Corona-Angelegenheiten gern als „harter Hund“ dargestellt hat?

Faktisch überhaupt keine.

Es ist das alte Spiel: Die Verwaltung – gleich welcher Ebene, in diesem Fall die höchste, nämlich der Anführer der Bayerischen Staatsregierung – erläßt völlig überzogene Anordnungen, denen der Bürger zunächst einmal folgen muß, wenn er vermeiden will, im Endeffekt von der Polizei abgeführt und im Wiederholungsfall eingeknastet zu werden. Und anderthalb Jahre später stellt dann das höchste bayerische Verwaltungsgericht fest, daß das rechtswidrig war, ja, es unterstellt Markus Söder sogar ein zweifelhaftes Verfassungsverständnis. (Ob der Verfassungsschutz diesen Herrn Söder jetzt beobachtet? Und wenn ja, wer ist dann eigentlich zuständig? Das Bayerische Landesamt, dessen oberster Dienstherr Söder ja letztlich ist? Oder dann das Bundesamt? Oder muß die Zuständigkeit dann auch erst in einem gerichtlichen Verfahren geklärt werden, das sich mutmaßlich über anderthalb Jahre hinziehen dürfte?) Jedenfalls, abgesehen von einer rein moralischen Klatsche hat das auf den sogenannten „Landesvater“ des Freistaates Bayern überhaupt keinen Einfluß. Und die Untertanen, pardon, ich meine die Bürger des Freistaates haben außer einer abstrakten Genugtuung auch nix davon. Daß irgendein Gericht ihnen Schadenersatz für entgangenes Freizeitvergnügen zuspricht, ist wohl eher unwahrscheinlich. Und Schmerzensgeld für eine Nötigung („rechtswidrige Drohung mit einem empfindlichen Übel“) ist wohl auch eher illusorisch.

Zeit für Politikerhaftung!

Es ist wirklich kein Merkmal für einen Rechtsstaat, wenn rechtswidriges Handeln zwar nach anderthalb Jahren festgestellt wird, für den Verantwortlichen aber keine Konsequenzen außer einer kurzfristigen Blamage in einigen – noch nicht mal allen! – Medien hat, die schon morgen wieder vergessen ist.

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