Weder eine Mitgliedschaft in der Partei DIE GRÜNEN noch ein nicht mehr ganz jugendliches Alter von 50 Jahren bewahren einen mit der notwendigen Sicherheit davor, in irgendein politisches Fettnäpfchen zu treten. Das mußte der GRÜNE Ulf Dunkel erfahren, Kandidat seiner Partei für die niedersächsische Landtagswahl.

Nachdem er einen Film über Beschneidungen gesehen hatte, geriet er in Rage und verfaßte Gedichte. Das ist schon Günther Grass nicht wirklich gut bekommen… Herr Dunkel belegte Leute, die an dem altmodischen und medizinisch in den allermeisten Fällen nicht gerade sinnvollen Ritus der Beschneidung festhalten, mit Bezeichnungen wie „Arschlöcher“ oder „blinde Fanatiker“.

Zu seinem Pech gehören zu den so bezeichneten Mitmenschen aber nicht einfache Bundesbürger, sondern Angehörige von zwei Minderheiten: Juden und Moslems. Diese erbosten sich. Der Vorsitzende des Zentralrates der Juden in Deutschland, Herr Graumann, verlangte von den GRÜNEN, ihren Kandidaten zurückzuziehen. Bedauerlicherweise hat Herr Graumann es dabei offenbar versäumt, sich mit dem bundesdeutschen bzw. niedersächsischen Wahlrecht auseinanderzusetzen. Kandidat Dunkel ist bereits gewählt, es sind sogar schon die Briefwahlunterlagen verschickt worden, ein „Rückzug“ seiner Kandidatur ist weder durch ihn noch durch seine Partei möglich. Die einzige Ausnahme wäre, wenn Ulf Dunkel vor dem Wahltermin versterben würde. So weit, dies zu fordern, ist Herr Graumann glücklicherweise nicht gegangen. Wie der Zentralrat der Moslems in Deutschland das sieht, ist bisher nicht bekannt. Moslems sind manchmal ein wenig schneller dabei, Menschen, die angeblich oder tatsächlich ihren Propheten beleidigen, den Tod zu wünschen. Ob es bereits eine Fatwa gibt, daß der, der Beschneidungenals „blinden Fanatismus“ bezeichnet, ein todeswürdiges Verbrechen begeht, ist nicht bekannt. Denn auch wenn der Zentralrat der Juden in Deutschland deutlich weniger Menschen repräsentiert als der Zentralrat der Moslems in Deutschland, wird der Vorsitzende des ersten Zentralrates in den Medien weit häufiger zitiert als sein moslemisches Gegenstück.

Überhaupt muß man bei schon einfacher Recherche feststellen, daß der Kandidat Dunkel im Sinne der Grünen wohl zwielichtig sein könnte. Zunächst einmal spricht sein etwas altertümelnder Vorname Ulf gegen ihn. So heißt man als Deutscher heutzutage doch nicht mehr! Das klingt doch nach dunkler großdeutscher Zeit! Nun, dies könnte man Herrn Dunkel noch nachsehen, weil er 1962 geboren wurde und seine Eltern daher wohl in dieser großdeutschen Zeit sozialisiert worden sind. Aber daß er auf seiner Homepage seine Facebookseite mit „Gesichtsbuch“ bezeichnet, ist ein ziemlich deutlicher Hinweis auf eine mindestens latent rechtsextreme Grundeinstellung. Denn das ist typisch neonazistischer Sprachgebrauch und dient wohl der mindestens unterschwellig antisemitischen Diffaminierung des Facebook-Erfinders Zuckerberg.

Wenigstens scheint der Mann ein Unrechtsbewußtsein zu haben. Nicht nur, daß er sich für seine beleidigenden Ausfälle entschuldigt hat. Nein, er kündigte sogar noch an, sein Mandat nicht antreten zu wollen. Letzteres allerdings ist für den selbstständigen Software-Entwickler und Software-Kaufmann ein eher preiswertes Versprechen. Daß ein Direktkandidat der GRÜNEN in den Niedersächsischen Landtag gewählt würde, ist wohl nicht zu erwarten. Und Listenplatz Nr. 34 kann auch nicht gerade als sicher gelten. Da müßten die GRÜNEN schon auf fast 20 Prozent kommen. Ihr letztes Ergebnis lag bei 8,0 Prozent, was ihnen zwölf Abgeordnete brachte.

Allerdings, wer weiß…. Bekanntlich ist eine große Mehrheit der Deutschen gegen Beschneidungen von Klein- und Kleinstkindern. Möglicherweise fördert die Diskussion um die Äußerungen des Herrn Dunkel ja das Wahlergebnis der GRÜNEN. Sollte es dann wirklich so in die Höhe schießen, daß selbst der Kandidat auf Listenplatz 34 einen Landtagssitz erhält oder erhalten könnte, kann er sich ja immer noch überlegen, ob er von seinem Rücktritt wieder zurücktritt oder es nicht eher vorzieht, dieses dann eindeutige Wählervotum anzunehmen. Ein Abgeordneter ist ja schließlich nur seinem Gewissen verpflichtet und nichts und niemandem sonst.

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