Merkmal eines Unterseebootes ist, daß es abtauchen und nach Belieben wieder auftauchen kann. Bis auf wenige Ausnahmefälle, die für die Besatzung dann üblicherweise tödlich verlaufen, wenn es mit dem Auftauchen wegen technischen Defekts oder durch Kriegshandlung nicht mehr klappt.

Die Aktenführung mancher bundesdeutscher Sicherheitsbehörden scheint sich am Prinzip des U-Bootes zu orientieren.

Bei Bundesamt für Verfassungsschutz ließ man mit der „Operation Reißwolf“ die Akten nicht einfach nur abtauchen, sondern versenkte sie auf Nimmerwiedersehen.

Als gäbe es eine Art von ausgleichender Gerechtigkeit, sind dafür beim polizeilichen Staatsschutz des Landes Thüringen Akten aufgetaucht, die zwar nicht direkt den damals noch unbekannten „NSU“ betreffen, aber dessen vermutliches Umfeld. Es geht um nicht weniger als zwanzig Aktenordner, was heißt, daß es bei etwa 500 Blatt pro Aktenordner so ungefähr 10.000 Blatt sein dürften.

Das aus der Zeit um 1999 stammende Material besteht größtenteils aus Abschriften von Telefonüberwachung gegen Angehörige der im Jahre 2000 verbotenen Skinhead-Gruppierung „Blood and Honour“ (Blut und Ehre). Das angebliche oder tatsächliche Terror-Trio Böhnhard, Mundlos und Zschäpe wurde nach ihrem „Untertauchen“ wegen Bombenbaus auch aus diesen Kreisen unterstützt.

Interessant ist dabei, daß „Blood and Honour“ im Jahre 1999 noch nicht nach dem Vereinsrecht verboten war, aber es trotzdem einen massiven Lauschangriff gegen Angehörige dieser Gruppierung gegeben hat. Daß daraus irgendwann mal ein Strafverfahren geworden wäre, ist nicht bekannt. Es liegt der Verdacht nahe, daß das Instrumentarium der Strafprozeßordnung hier gegen einen Verein angewandt worden ist, um diesen hinterher verbieten zu können.

Die Untersuchungen über den „NSU“ können also weiterhin ein paar interessante Fragen aufwerfen. Vielleicht im Sinne des eigentlichen Vorwurfs „rechten  Terrors“ nachrangig, aber nichts destotrotz interessant.

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