DIE RECHTE verurteilt Behördenwillkür und wird konsequent gegen städtische Plakatabreißer vorgehen!

Deutschlandweit haben Staatsanwaltschaften die Wahlplakate der Partei DIE RECHTE dutzendfach auf eine Strafbarkeit geprüft und alle kamen zum gleichen Ergebnis: Die Motive „Wir hängen nicht nur Plakate, wir kleben auch Aufkleber“ und „Israel ist unser Unglück“ sind nicht strafbar, sie sind als Form freier Meinungsäußerung zulässig und dürfen selbstverständlich auch im Wahlkampf verwendet werden. Während ein übermütiger, hessischer Bürgermeister in Neukirchen mit seinem Alleingang, entsprechende Wahlplakate unserer Partei zu entfernen, scheiterte und sie letztendlich durch den städtischen Bauhof neu anbringen ließ, war eigentlich zu vermuten, daß andere Kommunen vor juristischen Schnellschüssen vorgewarnt sind.

Doch weit gefehlt: Vier Tage vor dem Wahltag, kündigen mehrere Städte plötzlich an, die Wahlplakate, die seit Wochen an den Laternen der jeweiligen Städte hängen, abhängen zu wollen – angeblich seien die Plakatmotive strafbar, manch ein Bürgermeister versucht, sich mit der Ankündigung einer Strafanzeige medial zu positionieren. Am Mittwoch (22. August 2019) wurde bekannt, daß die Gemeinde Pfinztal in Baden-Württemberg Plakate unserer Partei entfernt hat, auch die Stadt Bochum soll sich an bereits gehangenen Plakaten vergriffen haben – die Stadt Gelsenkirchen hat (wie alle anderen Städte im übrigen ausschließlich über die Medien) angekündigt, israelkritische Plakate abhängen zu wollen, auch in Osnabrück ist ein solches Vorgehen laut einer Anfrage der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ geplant. Weshalb die Kommunen sich wenige Tage vor der Wahl zu solchen Handlungen hinreißen lassen, zumal es mittlerweile zahllose Entscheidungen der Ermittlungsbehörden über die gesetzliche Zulässigkeit der Motive gibt, kann lediglich spekuliert werden. Aber: Auch dieser Eingriff in den Europawahlkampf der Partei DIE RECHTE wird nicht hingenommen werden!


Feindbild Nr. 1, das Plakatmotiv „Israel ist unser Unglück“


Feindbild Nr. 2, das Plakatmotiv „Wir hängen nicht nur Plakate“

Massive Wahlkampfbeeinträchtigungen setzen sich fort

Nach der Stürmung der Bundesgeschäftsstelle der Partei DIE RECHTE Anfang Mai 2019, ist das städtische Entfernen der Wahlplakate ein weiterer Tiefpunkt in einem Europawahlkampf, bei dem das Regime seine Maske gegen die kleine Oppositionspartei fallen läßt. Seitens der Rechtsabteilung der Partei wurden und werden juristische Schritte eingeleitet, teilweise im Rahmen einstweiligen Rechtsschutzes, teilweise im Rahmen von Fortsetzungsfeststellungsklagen, versehen mit Regreßansprüchen für den entstandenen Schaden. Es läßt sich aber auch positiv feststellen, daß der Wahlkampf ohnehin nahezu vorüber ist und die Städte der Partei netterweise das Abhängen, welches ab Sonntag ohnehin sehr kurzfristig notwendig wird, abnehmen – wenn die entsprechenden Gerichtsverfahren erst gewonnen sind, darf die Stadtverwaltung die abgehangenen Plakate der Partei DIE RECHTE frei Haus liefern.

DIE RECHTE wird gegen Straftäter vorgehen!

Selbstverständlich wird DIE RECHTE jeden Fall von illegalem Plakatvandalismus durch die Städte zur Anzeige bringen, u.a. wegen Sachbeschädigung (Zerschneiden der Kabelbinder). Jeder, der Personen auf frischer Tat dabei erwischt, wie sie sich an Plakaten der Partei vergehen, sollte die Taten umfassend dokumentieren und – wenn er sich sicher ist, daß es sich um strafbaren Vandalismus handelt – durchaus auch das Jedermann-Festnahmerecht anwenden. Auch die Kommunen haben keinen Freifahrtsschein, zulässige Wahlplakate zu zerstören. DIE RECHTE wird deshalb ihrem Ruf als Rechtsstaatspartei alle Ehre machen und konsequent gegen diejenigen Vorgehen, welche die Meinungsfreiheit des Grundgesetzes, aber auch ihre eigenen Strafgesetze, mit Füßen treten!

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