Bernd Busemann ist Justizminister in Niedersachsen. Allerdings nicht mehr lange. Weil seine Koalition die Wahl gegen eine hauchdünne Mehrheit verloren hat, wird er in wenigen Tagen seinen Posten los. Für Ersatz ist gesorgt. Denn die CDU will ihn zum Landtagspräsidenten machen. Ist ja klar, daß man einem dann Ex-Minister nicht zumuten kann, einfach nur als Hinterbänkler im Parlament zu sitzen. Und so ein Präsidentenposten ist ja auch irgendwie reizvoll. Während man einen Minister im Sinne formeller bürgerlicher Höflichkeit einfach mit „Herr Minister“ oder „Herr sowieso“ ansprechen darf, hat ein Präsident immerhin das Recht, als „sehr verehrter Herr Präsident“ angeredet zu werden. Macht die Politik zwar nicht unbedingt besser, hört sich aber einfach schöner an…
Jetzt gibt es da aber eine kleine Peinlichkeit. Herr Busemann, noch-Minister und mutmaßlich bald-Präsident, wurde von der Polizei mit ein wenig Alkohol am Steuer erwischt. 0,8 Promille. Was vor etlichen Jahren niemanden ernstlich gestört hätte, aber inzwischen ist die Promille-Grenze schon lange von 0,8 auf 0,5 gesenkt worden. Was ein Justizminister zweifellos weiß!
Er weiß es um so mehr, als er selbst noch vor gut zwei Jahren für eine weitere Senkung dieser Grenze auf 0,3 plädiert hat. Laut SPIEGEL und NDR hat er sich dabei einem öffentlichkeitswirksamen Selbstversuch unterzogen. Nachdem er nach eigenen Angaben fünf halbe Liter Bier und einen kleinen Schnaps getrunken hatte, wurden bei ihm 0,67 Promille Atemalkoholgehalt gemessen. Was eigentlich an ein medizinisches Wunder grenzt, sofern er sich für den Konsum der genannten geistigen Getränke nicht eine Ewigkeit von vielleicht 20 Stunden Zeit gelassen hat. Allein fünf halbe Liter Bier sollten für einen deutlichen Rausch sorgen; auch ohne einen kleinen Schnaps dazu…
Vielleicht hat der gute Mann damals aus populistischen Gründen ein wenig getrickst? Die Trinkmenge erheblich höher angegeben, als sie wirklich war, um zu suggerieren, daß seine Vorstellungen über eine Senkung der zulässigen Promillegrenze doch gar nicht so hart sei….
Daran, auf eine Kandidatur für das präsidiale Amt zu verzichten, denkt er allerdings nicht. Immerhin sei das Fahren mit 0,8 Promille ja nur eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat. Und überhaupt ja seine erste Verfehlung. Wir könnten ihm sogar noch ein weiteres Argument dafür liefern, daß er nicht beim Beispiel von Margot Käßmann folgen muß, die nach einer Alkoholfahrt von ihrem Amt als Vorsitzende des Rates der evangelischen Kirche zurückgetreten ist. Erstens war die gute Frau mit 1,54 Promille deutlich beschwipster als Herr Busemann mit seinen nur 0,8, und zweitens hat er im Gegensatz zu ihr wenigstens keine rote Ampel überfahren. Es blieb in seinem Fall also wohl eher bei einer abstrakten Gefährdung.
Indes wissen wir, daß „abstrakte Gefährdungen“ in Hannover beispielsweise ausreichen, um Vereinigungen zu verbieten, die mit sympathisch wirkenden braunen Bären werben und Fremden freundlich eine gute Heimreise wünschen.
Zwecks der abstrakten Gleichbehandlung, die ja immerhin auch ein Verfassungsgrundsatz ist, sollte Herr Busemann sich noch einmal überlegen, ob er für sein Fehlverhalten nicht Buße tut. Und für das präsidiale Amt nicht zur Verfügung steht. Statt des klassischen Joshka-Fischer-Zitats („Mit Verlaub, Herr Präsident, Sie sind ein Arschloch!“) könnte ihn sonst ein aufmüpfiger Abgeordneter anrüpeln mit der Frage: „Mit Verlaub, Herr Präsident, sind Sie besoffen?“
Was dem Amt nicht unbedingt gut täte.
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