Schon lange hat es Gerüchte über einen „Ausländerbonus“ vor Gericht gegeben. Oder schon im Vorfeld von gerichtlichen Verhandlungen bei Staatsanwaltschaft und Polizei. Aber nein, haben uns etablierte Politiker und Medien immer wieder erzählt. Das sind nur Gerüchte, entstanden entweder aus Dummheit oder aus böswilliger rechtsradikaler Propaganda. Schlimmstenfalls sind es „Einzelfälle“. Das Wort „Einzelfall“ ist inzwischen so sehr strapaziert, daß manche Netzquellen es mit einem (TM) versehen, für Trade-Mark, eingetragenes Warenzeichen…

Dank der KIELER NACHRICHTEN wissen wir aber inzwischen, daß zumindest in der norddeutschen Großstadt der Wahnsinn Methode hat. Da gab es im Oktober 2015 ein Treffen von hochrangigen Staatsanwälten und Polizisten. Heraus kam die Empfehlung an die Polizei, künftig niederschwellige Straftaten von Flüchtlingen und Asylbewerbern mit ungeklärter Identität nicht weiter zu verfolge und vor allem die Täter nicht erkennungsdienstlich zu behandeln, damit sie im Wiederholungsfall trotz ungeklärter Identität vielleicht doch noch belangt werden können.

Oups, sagte sich so mancher; ist das nicht nur ein Verstoß gegen den eher abstrakten Gleichbehandlungsgrundsatz aus dem Grundgesetz (siehe Artikel 3), sondern vielleicht auch strafbar; Strafvereitelung im Amt bzw. Anstiftung dazu?

Nun, ganz so dumm sind Staatsanwälte (die ja zwingend Volljuristen sein müssen) und Polizeiführer (die von Rechtskunde auch eine Menge verstehen sollten) ja nicht. Sachbeschädigung wurde als eines der Beispiele genannt. Sachbeschädigung ist ein Antragsdelikt; wenn der Eigentümer der beschädigten Sache keinen Strafantrag stellt, gibt es ein „Verfolgungshindernis“, darf keine Anklage erhoben werden, müssen die Ermittlungen eingestellt werden. Nach dem Motto: Wo kein Kläger ist, da ist kein Richter. – Oder der Diebstahl „geringwertiger Sachen“, wie man es bei Ladendiebstählen meist hat. Das ist ein „relatives Antragsdelikt“. Ohne Strafantrag des Geschädigten wird es regelmäßig nur dann verfolgt, wenn die Verfolgung „im überwiegenden öffentlichen Interesse ist“.

Trotzdem sind die Herrschaften nicht völlig aus dem Schneider. Denn: Werden von dem Flüchtling oder Asylbewerber/Asylbetrüger, dessen Identität ungeklärt ist, nicht einmal beispielsweise Fingerabdrücke genommen und Lichtbilder gefertigt, dann weiß man ja nicht, wen man später anklagen kann, wenn man seine Identität und seinen Aufenthalt doch noch erfährt oder wenn er ein zweites, drittes, viertes, x-tes Mal als kleinkriminell auffällt. Und dem Filialleiter des beispielsweise von Ladendiebstahl betroffenen Supermarktes könnte man sagen: „Lassen Sie einen Strafantrag doch bleiben, der Kerl hatte keine Papiere dabei, wir haben auch keine Photos gemacht oder Fingerabdrücke genommen, Ihr Antrag läuft daher leer, also können Sie es gleich bleiben lassen, komm nix bei heraus.“ Genau das i s t Strafvereitelung.

Daher hat ein Funktionsträger unserer Partei auch Strafanzeige gegen Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft und der Polizei Kiel erstattet. Daß dabei viel herauskommt, braucht man sich allerdings nicht einzubilden. Das Sprichwort, daß eine Krähe der anderen kein Auge aushackt, könnte auch in dem Fall nur zu leicht greifen…

Unabhängig von der rechtlichen Aufbereitung bleibt natürlich der politische Skandal. Der auch nicht dadurch gemildert wird, daß die Oberstaatsanwaltschaft diese „Empfehlung“ schon vor einiger Zeit kassiert hat, was beweist, daß Oberstaatsanwälte mindestens politisch klüger sein dürften als normale Staatsanwälte… Der schlechte Geschmack bleibt. Und nicht nur das Verhalten so mancher von „Angela Merkels lieben Gästen“, sondern auch ihre bevorzugte oder zumindest schonende Behandlung durch deutsche Behörden dürfte zur Ausländerfeindlichkeit wohl mehr beitragen als alle rechtsradikale Propaganda… .

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