Ausländischer Einfluß

Das Parteiengesetz der Bundesrepublik regelt, daß Parteien Geld aus dem Ausland nur mit deutlichen Einschränkungen annehmen dürfen. Unbeschränkte Spenden aus dem Ausland sind nur möglich, wenn sie von einem im Ausland lebenden Deutschen stammen, wenn sie von einem EU-Bürger stammen oder von einer Firma, die zu mindestens 50 Prozent im Besitz eines Deutschen oder eines EU-Ausländers ist oder ihren Hauptsitz in einem Land der EU hat.

Ansonsten sind Spenden von Ausländern (oder ausländischen Verbänden, Firmen oder was auch immer) auf tausend Euro pro Person bzw. Organisation beschränkt. Für den Normalverbraucher hören sich tausend Euro viel an; für vor allem große Parteien sind sie nicht mal ein Tropfen auf dem heißen Stein.

Diese Einschränkung ist sehr sinnvoll. So soll verhindert werden, daß Ausländer (oder ausländische Firmen, Interessengruppen etc.) Einfluß auf die Parteien nehmen, die ihrerseits – wenn sie im Bundestag oder einem Landtag vertreten sind – über ihre Fraktionen die Gesetzgebung bestimmen. Nun hat sich aber gerade dieser Tage eine Gesetzeslücke gezeigt. In Berlin fand ein Volksentscheid statt, ob die „Kleimaneutralität“ um anderthalb Jahrzehnte vorgezogen werden soll.

Nun ist dieser Volksentscheid gescheitert, mindestens 25 Prozent der Berliner (und zudem eine Mehrheit der Abstimmenden) hätte mit „Ja“ stimmen müssen. Es waren nur 15 Prozent, womit das nötige Ziel weit verfehlt war. Wäre es anders gekommen, wäre das Abstimmungsthema zwingend zum Gesetz geworden, mit allen beinahe unabsehbaren Folgen, die das gehabt hätte: Erstens hätten die technischen Möglichkeiten nicht binnen sieben Jahren geschaffen werden können, und zweitens wären die Kosten oder Einschränkungen für die Berliner ein ungeheurer Rückfall geworden.

Die jetzt herrschende, schon ziemlich schlimme Teuerung wäre dagegen geradezu lächerlich gewesen. Und dmait kommen wir zu der Parallele oder richtiger gesagt Nicht-Parallele zu den Bestimmungen über die Parteienfinanzierung.

Die Initiatoren des Volksentscheides haben die Kleinigkeit von ungefähr 1,2 Millionen EURO gesammelt und offenbar auch für ihre Kampagne ausgegeben. Das war mehr, als selbst die großen Parteien für die letzte Wahl zum Berliner Landesparlament ausgegeben haben! Allein fast eine halbe Million von diesre beachtlichen Summe stammt von einem in den USA lebenden Ehepaar. Parteien dürfen also entsprechende Summen aus dem Ausland nicht annehmen, damit der gesetzgeberische Prozeß unbeeinflußt bleibt; aber Initiatoren von Volksentscheiden, die im Erfolgsfall ein Gesetz erzwingen, dürfen das?! Das ist widersinnig.

Es ist vor allem dort widersinnig, wo existentielle Interessen der Bevölkerung betroffen sind. Klimaneutralität ist nicht allein mit dem vollständigen Verzicht auf private Autos und zugleich der kostenintensiven Zwangsdämmung energieintensiver Häuser zu erzielen. Es bedarf dazu auch einer Umstellung der Energiegewinnung. Und wer profitiert davon?!

Genau: Die USA!

Statt preiswertem russischen Erdgas verbrennen wir jetzt amerikanisches Frackinggas, das mehrfach so teuer ist und dessen Förderung zudem nach grünem Dogma umweltschädlich ist. (Wobei es die GRÜNEN wenig zu stören scheint, wenn die Umweltschäden im fernen Nordamerika entstehen…. Was auch wieder blödsinnig ist, denn wenn die Menschheit einen negativen Einfluß auf das Klima hat – was sehr bezweifelt werden kann! – , dann eben die gesamte Menscheheit und nicht allein die achtzig und ein paar Millionen in der BRD. Die stellen nur ein klein wenig mehr als ein Prozent aller auf der Erde lebenden Menschen dar!) Um eine für Deutschland schädliche Einflußnahme von Ausländern auf unsere Gesetzgebung zu verhindern, muß diese Lücke im Gesetz zwingend geschlossen werden.

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