Die bayerische CSU macht gelegentlich in Populismus. Vielleicht deshalb sind ihre Stimmergebnisse in dem einzigen Bundesland, in dem sie wählbar ist, besser als die ihrer Schwesterpartei CDU in den restlichen fünfzehn Ländern. Oftmals aber hat man den Eindruck, bei der CSU wird gern „rechts geblinkt und links abgebogen“. Was im Straßenverkehr wohl ordnungswidrig wäre und bei Unfällen zu versicherungsrechtlichen Folgen führen könnte.

Um Verkehr geht es auch im aktuellen Fall. Der CSU-Vorsitzende, der üblicherweise in Personalunion auch Ministerpräsident des Freistaates ist, Horst Seehofer, will eine Autobahnmaut für Ausländer zur Bedingung für die Fortführung der Koalition mit der Christlich-Demokratischen Union machen.

Möglicherweise gibt es wichtigere Themen in Deutschland, aber Politiker sind gern auch einmal bereit, sich an Kleinigkeiten festzubeißen. Da sind sie weniger großzügig als der „Deutschbanker“, der von anderen erwartet, auf die „Peanuts“ zu verzichten.

Obwohl eigentlich politisch wie finanziell eher weniger wichtig, ist die CDU von dem Vorhaben nicht sonderlich angetan. Ihr Generalsekretär Hermann Gröhe trat dem in der „Saarbrücker Zeitung“ entgegen und meinte, es gäbe das rechtliche Bedenken. Konkreter gesagt europa-rechtliche Bedenken. Der Staatssekretär im Auswärtigen Amt, Michael Link von der FDP, sprang ihm in der „Süddeutschen Zeitung“ zur Seite. Er äußerte nicht nur „erhebliche Zweifel“, sondern meinte ganz klar, „das ginge europarechtlich nicht“.

Da wird Herr Link vielleicht mehr als Diplomat denn als Jurist gesprochen haben: Daß er jemals Jura studiert habe, wird in seinem Profil nicht verzeichnet. Stattdessen studierte er Russisch und Französisch, was für einen hochrangigen Angehörigen des Auswärtigen Amtes vielleicht auch eine sinnvollere Vorbildung ist als jene juristische Haarspalterei, in der er sich jetzt versucht.

Nicht berücksichtigt worden ist bei der Debatte allerdings folgender Umstand: Deutsche Autofahrer zahlen KFZ-Steuer, die zumindest theoretisch – wenn sie nicht zweckentfremdet wird… – dazu dienen sollte, Straßen einschließlich der Autobahnen instand zu halten. Ausländische Autofahrer zahlen diese Steuer logischerweise nicht. Trotzdem aber benutzen sie unsere Straßen, wenn sie in Deutschland sind, mit allen Verschleißfolgen, die damit nun mal verbunden sind.

Wenn also nach europäischem Recht eine solche selektive Maut nur für Ausländer nicht zulässig sein soll, zeigt das einmal mehr, daß das Europa-Recht in den meisten Fällen nix taugt. Immerhin hätte das Wahlkampfgetöse der CSU dann den Vorteil, darauf nebenbei hinzuweisen.

Natürlich gäbe es einen eleganten Ausweg, faktisch doch noch zur Ausländer-Maut zu kommen, egal, was europäische Kommissare oder Europa-Richter dazu sagen. Man läßt Ausländer, die mit dem Kraftfahrzeug nach Deutschland kommen, einfach anteilige KFZ-Steuern zahlen. Mindestens für einen Monat, damit es auch lohnt. Und dafür bekommen sie dann – ja, klar, eine Vignette. Genau wie bei der Maut. Selber Effekt, anderes juristisches Konstrukt. Dagegen soll dann noch mal ein Europa-Jurist etwas sagen…

Ganz nebenbei wäre das dann auch sozial ein wenig gerechter, weil die Leute mit den größeren Autos entsprechend mehr bezahlen würden als die ausländischen Halter eines umweltfreundlichen Kleinwagens.

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