Nach dem Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht in Bremen in der letzten Oktoberwoche läuft der nächste juristische Angriff gegen einen Erlass, mit dem die Reichskriegsflaggen und auch die Reichsflagge
schwarz-weiß-rot aus der Öffentlichkeit verbannt werden soll.
Der Ärger an diesen Erlassen ist, daß es sich jeweils um Länderangelegenheiten handelt und man sich daher von Land zu Land durchklagen muß. Das ist natürlich mit einem beträchtlichen zusätzlichen
Aufwand verbunden. Aber wir sind gewillt, den zumindest im Rahmen unserer Möglichkeiten zu betreiben. Das ist uns die alte Flagge des Kaiserreiches wert!
Verbunden mit der sogenannten Normenkontrollklage, die unmittelbar zum Oberverwaltungsgericht des Landes einzureichen ist, wurde auch ein Antrag auf Erlaß einer Einstweiligen Anordnung gestellt, für die für den 14. November in Einbeck angemeldete Demonstration den Erlass „auszusetzen“.
Eine Vorabentscheidung ist daher in ungefähr einer Woche zu erwarten. Wir werden darüber zeitnah berichten.
DIE RECHTE/Bundesverband.
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